Aktivisten zu Schadensersatz und Unterlassung verurteilt

Für einen Einbruch in einen Schlachthof müssen zwei Tierschützer jetzt Schadenersatz zahlen. Der Betreiber fordert eine hohe Summe.
Das Landgericht Oldenburg hat am 16. Juli 2025 nach Informmationen der Süddeutschen Zeitung zwei Tierrechtsaktivisten aus Berlin verurteilt, weil sie im Frühjahr 2024 in einen Schlachthof in Lohne eingebrochen waren und dort heimlich Filmkameras an einer CO₂-Betäubungsanlage installiert hatten. Die Aktivisten hatten das Material anschließend unter anderem dem ARD-Magazin „Plusminus“ und der Organisation Animal Rights Watch (Ariwa) zur Verfügung gestellt.
Das Gericht untersagte die weitere Verbreitung der Aufnahmen und verhängte Schadensersatzansprüche zugunsten des Schlachthofbetreiber, der den Schaden auf 98 000 Euro bezifferte.
Die Aktivisten begingen nach Auffassung des Gerichts Hausfriedensbruch. Beide Beklagten wurden dazu verurteilt, Schadensersatz zu zahlen. Die genaue Höhe des Schadenersatzes soll in einem gesonderten Verfahren festgelegt werden.