Mindestlohn | 16. Mai 2024

Anhebung gefährdet heimischen Obst- und Gemüsebau

Bundeskanzler Olaf Scholz schlägt eine schrittweise Anhebung des Mindestlohns vor. Bauern und Bauernverbände sehen diesen Vorschlag mit größter Sorge.

Nachdem Bundeskanzler Olaf Scholz sich im Magazin Stern für die schrittweise Erhöhung des Mindestlohns auf 15 Euro ausgesprochen hat, warnen Bauernverband und der Landwirtschaftliche Arbeitgeberverband vor den Folgen solch einer Entscheidung.

Rukwied: Scholz-Vorschlag verdrängt Landwirtschaft ins Ausland

DBV-Präsident Joachim Rukwied kritisiert die Äußerungen in aller Schärfe: „Wenn der Mindestlohn in Deutschland kurz- oder mittelfristig auf 15 Euro steigen würde, käme das einem Kahlschlag für den heimischen Anbau von Sonderkulturen wie Obst, Gemüse und Wein gleich."

Der Vorschlag verdränge landwirtschaftliche Erzeugung ins Ausland. Wie sollten deutschen Bauern im europäischen Wettbewerb bestehen, wenn viele ihrer Nachbarn einen deutlich geringeren Mindestlohn haben? Rukwied: "So wird Landwirtschaft in Deutschland keine Zukunft haben.“

WLV Bild

Der Rückgang an Anbauflächen und an lohnintensiven Arbeitsplätzen ist bereits in vollem Gang und wird sich noch deutlich beschleunigen.

Jörg Umberg
Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V. und Landwirt mit Spargel-, Beeren- und Obstanbau in Bottrop

Hoher Mindestlohn gefährdet regionale Erzeugung

Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft warnt ebenfalls vor einer weiteren geseztlichen Anhebung des Mindestlohns. Jörg Umberg, Vorsitzender und selbst Landwirt mit Spargel-, Beeren- und Obstanbau, befürchtet für seine Berufskollegen und sich in Westfalen-Lippe eine erhebliche weitere Kostenbelastung.

"Bei Anbau und Ernte sind wir auf viele Helfer angewiesen und müssen uns zugleich gegen Import-Obst behaupten. Ein Mindestlohn von 15 Euro würde zur Folge haben, dass noch mehr Berufskollegen ihren Anbau reduzieren oder ganz aufgeben", sagt Umberg. "Der Rückgang an Anbauflächen und an lohnintensiven Arbeitsplätzen ist bereits in vollem Gang und wird sich noch deutlich beschleunigen."

Hintergrund
Einen allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn gibt es in Deutschland seit dem 1. Januar 2015. Damit wurde damals eine Lohnuntergrenze in Höhe von 8,50 € (heute: 12,41 €) eingeführt, die nicht unterschritten werden darf.

Über die Anpassung des allgemeinen gesetzlichen Mindestlohns entscheidet nach der Konzeption des Mindestlohn-Gesetzes eigentlich alle zwei Jahre eine unabhängige Kommission der Tarifpartner und nicht der Gesetzgeber. Die Kommission setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften zusammen­ und wird von Wissenschaftlern beraten.