Agraranträge | 10. März 2023

Antragsverfahren beginnt in der kommenden Woche

Am 15. März beginnt das elektronische Antragsverfahren für Ausgleichszahlungen im Rahmen der GAP 2023. Ab dann können landwirtschaftliche Betriebe ihre Anträge elektronisch stellen.

Das elektronische Antragsverfahren nimmt Anträge für

  • Direktzahlungen,

  • Tierschutz,

  • Agrarumweltmaßnahmen einschließlich Ökologischer Landbau,

  • Vertragsnaturschutz und

  • Erschwernisausgleich Pflanzenschutz

entgegen.

Am 15. März wird das ELAN-Programm produktiv geschaltet, und die Anträge können elektronisch eingereicht werden.

Einen Überblick über die wichtigen Punkte der Gemeinamen Agrarpolitik 2023 gibt die Landwirtschaftskammer NRW.

Zudem bieten auch im Jahr 2023 Kreisgeschäftsstellen des WLV Unterstützung bei der Antragstellung an.