Arbeitsrecht für landwirtschaftliche Betriebe

Viele landwirtschaftliche Betriebe in Westfalen-Lippe wachsen. Oft geht dies nur mit familienfremden Arbeitskräften. Damit bei der Einstellung alles korrekt abläuft, hilft der Arbeitgeberverband WLAV bei den Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e.V., kurz WLAV, ist eine Tochterorganisation des WLV. Er unterstützt Arbeitgeber in der Land- und Forstwirtschaft mit
praxisrelevanten Informationen,
konkreten Serviceleistungen und
moderner Tarifpolitik.
Der WLAV berät
alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen. Sie sind automatisch Mitglieder des WLAV. Ein gesonderter Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Beratungen von mehr als 15 Minuten werden mit 105 Euro je Stunde abgerechnet.
alle sonstigen in der Land- und Forstwirtschaft tätigen Organisationen und Institutionen, sofern Sie korporative Mitglieder des WLAV werden.
natürliche und juristische Personen, sofern sie Mitglied im WLAV sind.
Sie haben Fragen zur Beschäftigung von Arbeitnehmern in der Landwirtschaft?
Dann vereinbaren Sie am besten gleich einen Termin. Sie werden beraten von ausgewiesenen Expertinnen im Arbeitsrecht.