Afrikanische Schweinepest | 4. Juli 2025

ASP in NRW: Die Woche im Überblick

Rückblick und aktueller Stand: Stand Freitag, 04. Juli 2025

Die Afrikanische Schweinepest hält in Nordrhein-Westfalen weiterhin Einzug. Die Wildtierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH sucht gemeinsam mit den Suchhundesteams, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, Einsatzkräften der jeweiligen Kreise, entsprechender Drohnentechnik und in Absprache mit den Behörden vor Ort, das Gebiet weiter ab. In Summe wurden bislang insgesamt 12 verendete Wildschweinkadaver positiv auf ASP getestet.

Erstmals ASP-Fund im Kreis Siegen-Wittgenstein

Am Mittwoch (02. Juli 2025) wurde erstmals ein ASP-Fall bei einem verendeten Wildschwein in Bad Berleburg / Kreis Siegen-Wittgenstein nachgewiesen. Der Kadaverfund ist rund 5 Kilometer vom Erstfundort entfernt, liegt allerdings in der per Allgemeinverfügung definierten infizierten Zone. Das Ergebnis wurde vom Friedrich-Löffler-Instituts (FLI), das Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bereits bestätigt. Ob aus der infizierten Zone demnächst eine Sperrzone II mit einer anliegenden Sperrzone I [ehemals Pufferzone] eingerichtet wird, bleibt derzeit noch abzuwarten.

Jegliche Beunruhigung des Schwarzwildes ist derzeit dringlichst zu vermeiden! Die Behörden vor Ort bitten nochmal eindringlich darum, bei Totfunden weiterer Tiere direkt das zuständige Kreisveterinäramt zu informieren, das unmittelbar die Bergung der gefundenen Tiere übernimmt. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund der erlassenen Allgemeinverfügung untersagt ist, selbstständig innerhalb der infizierten Zone nach Wildschweinen zu suchen beziehungsweise als Jagdausübungsberechtigter Schwarzwild zu erlegen beziehungsweise dann selbst zu bergen.

Ein Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest bei Hausschweine gilt es zu verhindern!

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband e.V. hat sich in dieser Woche mit den Behörden und Marktpartnern zum aktuellen ASP-Geschehen im Kreis Olpe und Siegen-Wittgenstein ausgetauscht. Es wird nochmal dazu aufgerufen, dass Biosicherheitsmaßnahmen konsequent umgesetzt werden müssen. Insbesondere die Kleinsthaltungen müssen die verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen realisieren, um einen möglichen Ausbruch in jedem Fall zu verhindern.

Bei Fragen melden Sie sich bitte umgehend bei der zuständigen Kreisveterinärbehörde. Darüber hinaus appelliert der WLV an die Jägerinnen und Jäger – welche zusätzlich Schweinehaltung betreiben – die Verbringung von gefundenem und erlegtem Schwarzwild zu unterlassen, um somit einer potenziellen Seuchenverschleppung vorzubeugen.

Alle aktuellen Entwicklungen können Sie jederzeit unter: https://wlv.de/asp abrufen.