Afrikanische Schweinepest | 12. September 2025

ASP und Vermarktung im Fokus

Wie kann Schweinefleisch aus Restriktionsgebieten vermarktet werden? WLV-Ausschüsse diskutierten über Lösungen und politische Themen.

Wie kann eine Vermarktung von Schweinefleisch aus ASP-Restriktionsgebieten ermöglicht werden? Wie sieht die ASP-Situation vor Ort aus und was sind die aktuellen agrarpolitischen Themen? Diese Fragestellungen wurden in einer gemeinsamen digitalen Ausschusssitzung des WLV-Veredelungsausschusses und des Arbeitskreises Ferkelerzeugung am Mittwoch (10.09.2025) intensiv diskutiert.

Ausschussvorsitzender Michael Uckelmann und Arbeitskreisvorsitzender Carsten Spieker führten zur Begrüßung die aktuellen Situationen am Markt, zum Start der QS-Klimaplattform, zur TA-Luft, sowie zu weiteren nationalpolitischen Themen aus. Thomas Steinmann, erläuterte dem Ausschuss den derzeitigen Bearbeitungstand zur Corona-Überbrückungshilfe. Steinmann ist seit dem 01. August 2025 neuer Geschäftsführer der BSB-GmbH – Landwirtschaftliche Buchstelle und löste damit nach 27 Jahren Arno Ruffer ab.

Daniel Eschmann gab als Veredelungsreferent beim WLV den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Überblick über den aktuellen Stand zahlreicher Themen wie dem Tierhaltungskennzeichnungsgesetz, der Erstellung einiger Positionspapiere auf Landes- und Bundesebene, QS-Revisionen und weiterer politischer & wirtschaftlicher Vorhaben, zum Beispiel die Anpassung der Tierschutznutztierhaltungsverordnung & höhere Haltungsformen.

Dr. Patrick Steinig vom NRW-Landwirtschaftsministerium referierte zum Thema „Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest in NRW und Auswirkungen auf die Vermarktung“. Positiv hervorzuheben ist, dass trotz eines grundsätzlichen Verbotes eine Vermarktung von Schweinen aus der derzeitigen Sperrzone II in NRW, unter bestimmten Auflagen möglich ist. Voraussetzung ist ein gültiger „Compliant-Status“ auf den Betrieben. Damit wird das Einhalten der verstärkten Biosicherheitsmaßnahmen nach EU-Recht amtlich bestätigt und ist damit Grundvoraussetzung.

Betroffene Betriebe welche in der Sperrzone I liegen, haben keine gesetzlich vorgeschriebenen Einschränkungen in der Vermarktung. Christian Stoll von der [Wild-] Tierseuchen-Vorsorge-Gesellschaft mbH komplementierte die ASP-Thematik mit einem Vortrag über die aktuelle Tierseuchenbekämpfung in den Kreisen Olpe und Siegen-Wittgenstein. Unser Dank gilt allen Beteiligten vor Ort, für Ihren unermüdlichen Einsatz zur Eindämmung der Seuchensituation, sowie zur lösungsorientierten Handhabung der Vermarktungssituation.

Als Terminhinweis wurde zuletzt bekannt gegeben, dass der diesjährige DBV-Veredelungstag am 22. Oktober in Coesfeld stattfinden wird.