Entbürokratisierung | 9. Juli 2025

Aus für Stoffstrombilanz ein wichtiges Signal

Lange vom Berufsstand gefordert hat die Bundesregierung ein erstes wichtigtes Signal zum Abbau von Bürokratie gesetzt: die Stoffstrombilanz ist Geschichte.

Mit dem heutigen Mittwoch (9.07.2025) entfällt die Pflicht zur Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist in Kraft getreten. Seit 2018 verpflichtete die Stoffstrombilanzverordnung viele landwirtschaftliche Betriebe zur Dokumentation und Bewertung der ein- und ausgehenden Mengen an Stickstoff und Phosphor.

WLV Bild

Wir begrüßen die Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung. Sie hat den Betrieben großen bürokratischen Aufwand aufgebürdet, aber kaum Erkenntnisse zum Nährstoffmanagement oder einer gewässerschonenden Bewirtschaftung geliefert.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

"Nicht umsonsst", betont der WLV-Präsident, "ist die Stoffstrombilanz auch nicht von der Europäischen Kommission gefordert worden. Das Aus ist eine konkrete Umsetzung des politischen Willens zum Bürokratieabbau.“

Der WLV verweist darauf, dass auch nach dem Aus der Stoffstrombilanz weiterhin ein umfangreiches Regelwerk gilt. Hier hat für den WLV die Stärkung des Verursacherprinzips insbesondere in den nitratbelasteten und in den eutrophierten Gebieten Priorität.