Aus für Stoffstrombilanz ein wichtiges Signal

Lange vom Berufsstand gefordert hat die Bundesregierung ein erstes wichtigtes Signal zum Abbau von Bürokratie gesetzt: die Stoffstrombilanz ist Geschichte.
Mit dem heutigen Mittwoch (9.07.2025) entfällt die Pflicht zur Stoffstrombilanz für landwirtschaftliche Betriebe. Die entsprechende Aufhebungsverordnung des Bundeslandwirtschaftsministeriums ist in Kraft getreten. Seit 2018 verpflichtete die Stoffstrombilanzverordnung viele landwirtschaftliche Betriebe zur Dokumentation und Bewertung der ein- und ausgehenden Mengen an Stickstoff und Phosphor.