Aufzeichnungspflicht Pflanzenschutz | 10. Oktober 2025

WLV und RLV drängen auf Verschiebung neuer EU-Vorgaben

Mehr Bürokratie durch neue Vorgaben: WLV und RLV setzen sich bei Ministerin Gorißen für die spätere Einführung einer digitalen Dokumentation ein.

Mit der EU-Durchführungsverordnung 564/2023 wird die Dokumentationspflicht für Anwender von Pflanzenschutzmitteln deutlich ausgeweitet. Neben den ohnehin umfangreichen Dokumentationspflichten sollen ab dem 1. Januar 2026 alle Aufzeichnungen elektronisch und in maschinenlesbarem Format geführt werden.

Nach Einschätzung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV) bedeutet diese Vorgabe für die landwirtschaftlichen Betriebe zusätzliche Bürokratie, weitere Investitionskosten und einen potenziellen Verlust der Datenhoheit.

Für den Übergang hat die EU den Mitgliedstaaten nun die Möglichkeit eingeräumt, die Einführung der elektronischen Aufzeichnungspflicht um ein Jahr – auf den 01.01.2027 – zu verschieben. Ob Deutschland diese Option nutzt, entscheidet sich voraussichtlich am 17. Oktober 2025 im Bundesrat, wenn die entsprechende Änderung im Pflanzenschutzgesetz auf der Tagesordnung steht.

In einem gemeinsamen Schreiben haben die Präsidenten von WLV und RLV, Hubertus Beringmeier und Erich Gussen, NRW-Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für die Inanspruchnahme dieser Verschiebungsmöglichkeit stark zu machen.

Dies wäre ein wichtiges Signal für eine praxisnahe und entlastende Agrarpolitik, die den Herausforderungen der landwirtschaftlichen Betriebe Rechnung trägt.