Agrarpolitik | 22. September 2025

Bauernverband fordert 10 Maßnahmen für mehr Wettbewerbsfähigkeit

Rukwied: Die Bundesregierung muss handeln. Wir haben keine Zeit mehr zu verlieren!

In einer Erklärung des Präsidiums hat der Deutsche Bauernverband 10 Forderungen an die Bundesregierung verabschiedet, die in den nächsten 100 Tagen umgesetzt werden sollten. Angesichts der anhaltend herausfordernden wirtschaftlichen Situation der landwirtschaftlichen Betriebe halten die Präsidenten der Landesbauernverbände diese Maßnahmen für dringend notwendig, um Reformen für mehr Wettberwerbsfähigkeit der deutschen Landwirtschaft zu erreichen.

„Wir haben keine Zeit zu verlieren. In manchen Bereichen ist es bereits fünf nach 12. Wir sehen einen starken Handlungsdruck und fordern die Bundesregierung auf, jetzt konsequent umzusetzen und den Betrieben die notwendige Entlastung und Perspektive für Investitionen zu geben", betonte DBV-Präsident Joachim Rukwied.

Die 10 Forderungen des Deutschen Bauernverbandes beinhalten beispielsweise eine steuerfreie Gewinnrücklage, die Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln sicherzustellen, einen verbindlichen Tierwohlvorrang im Bau- und Immissionsschutzrecht, Vereinfachungen im Düngerecht und den Wolf ins Jagdrecht aufzunehmen.

10 Punkte für mehr Wettbewerbsfähigkeit

  1. Pflanzenschutz: Verfügbarkeit von Pflanzenschutzmitteln verbessern, indem Zulassungsverfahren EUrechtskonform beschleunigt werden, etwa durch Einführen einer Benehmensregelung bei der Beteiligung des Umweltbundesamtes.

  2. Naturschutz: Förderprogramm zur Umsetzung der Naturwiederherstellungs-Verordnung mit 1,5 bis 2 Mrd. Euro pro Jahr bereitstellen. Entscheidend ist eine Umsetzung auf freiwilliger Basis mit den Landwirten.

  3. Resilienz: Versorgungssicherheit in die Agenda des Nationalen Sicherheitsrates aufnehmen.

  4. Düngung: Vereinfachungen im Düngerecht für gewässerschonend wirtschaftende Betriebe – im Sinne der Verursachergerechtigkeit – umsetzen.

  5. Risikovorsorge: Steuerfreie Gewinnrücklage für land- und forstwirtschaftliche Betriebe einführen.

  6. Steuern: Wiedereinführung der Agrardieselrückvergütung gesetzlich festschreiben und Steuerbefreiung nichtfossiler Kraft und Energiestoffe in Land- und Forstwirtschaft.

  7. Stallbau: Verbindlicher Tierwohlvorrang im Bau- und Immissionsschutzrecht festschreiben, auf EU-Niveau zurückführen, vereinfachtes Ermöglichen von Um- und Neubauten. Langfristige Nutzungsmöglichkeiten ohne Anpassungen für jeden Gesetzgebungsschritt sicherstellen.

  8. Tierwohl: Zugang für alle Betriebe zu einem finanziell angemessen ausgestattetem Förderprogramm für die Weiterentwicklung der Tierhaltung und Tierhaltungskennzeichnungsgesetz umgehend vollumfänglich neugestalten.

  9. Saisonarbeit: Rechtssicherheit bei kurzfristiger Beschäftigung schaffen und Ausweitung der Zeitgrenzen auf 90-Tage bzw. 15-Wochen zügig umsetzen. Arbeitsmarkt für Erntehelfer aus Drittstaaten öffnen sowie Visaverfahren vereinfachen und beschleunigen.

  10. Bestandsmanagement: Unverzügliche Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit Regelung für ein Bestandsmanagement, Weideschutzgebiete und zur Problemwolfentnahme – Anerkennen des günstigen Erhaltungszustandes. Auch bei anderen geschützten, aber nicht mehr gefährdeten Arten, wie z. B. Gänse, muss ein Bestandsmanagement erfolgen.