Bauernverband fordert Gewissheit bei der Anbauplanung

Der Deutsche Bauernverband mahnt eine rechtzeitige Klarheit über die geplanten Änderungen zur nationalen Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an.
„Während die EU bereits im Mai erste Signale in Richtung Vereinfachung und mehr Praktikabilität gesetzt hat, debattiert die Bundesregierung bis dato weiter mit der EU-Kommission und den Ländern über die Einzelheiten für die praktische Umsetzung der GAP ab nächstem Jahr", moniert DBV-Generalsektretär Bernhard Krüsken. Noch fehlten wichtige Signale in Richtung Regelungsklarheit, Planbarkeit und Rechtssicherheit für die verbleibende GAP-Förderperiode bis 2027.
GAP-Spielregeln immr noch unklar
Krüsken betonte: „Unter dem Strich müssen wir festhalten, dass für die bald anstehende Herbstaussaat noch nicht vollständig und verlässlich klar ist, zu welchen Spielregeln die Landwirte in das GAP-Antragsjahr 2025 gehen können. Trotz Agrarpaket und AMK-Umlaufbeschluss bringt die Gemengelage der geplanten Änderungen am bestehenden Rechtsrahmen für die laufende Förderperiode nicht die für die Anbauplanung notwendige Klarheit“.
"Die Zeit drängt, die Betriebe brauchen Planungssicherheit"
Auch wenn in diesem Jahr bei den Ökoregelungen die Diskrepanz zwischen politischer Zielfläche und beantragter Umsetzung durch die Landwirte etwas geringer ausfallen dürfte, bleibe der Bedarf für Korrekturen und Verbesserungen hoch. Auch seien noch immer einige Regelungen der Konditionalität wenig praktikabel.
Zwar habe die Ampel-Regierung Anfang Juli mit dem Agrarpaket einige Änderungen bei der GAP beschlossen, wie z. B. das Auslaufen der 4-Prozent-Stilllegungsverpflichtung zum 31. Dezember 2024. Auch die Länder hätten sich im Zuge eines Umlaufbeschlusses auf Korrekturen und Nachbesserungen bei den Regelungen für Direktzahlungen, die Konditionalität und die Ökoregelungen verständigt.