DBV warnt: Biomasse-Paket gefährdet Versorgungssicherheit

Am Freitag (20.12.2024) findet die 1. Lesung des Biomasse-Pakets im Bundestag statt. Eindringlich warnt der DBV vor den Folgen der geplanten Änderungen im EEG.
Trotz einzelner Nachbesserungen durch SPD und Bündnis 90/Die Grünen am ursprünglichen Kabinettsentwurf fordert DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken, das Paket in der vorliegenden Form abzulehnen und stattdessen eine Übergangsregelung für 2025 zu beschließen.
DBV: Weltfremde Anforderungen in einem überhasteten Gesetzesentwurf"
„Die erfolgten Anpassungen beim Ausschreibungsvolumen und Flexibilitätszuschlag ändern nichts am Grundproblem dieses überhasteten Gesetzentwurfs“, kritisiert Bernhard Krüsken, Generalsekretär des Deutschen Bauernverbandes. „Die Verdopplung der Flexibilitätsanforderungen für Biogasanlagen bereits in den Ausschreibungen 2025 ist schlicht weltfremd. Während Netzbetreiber den Anschluss blockieren und Behörden die Genehmigungen verschleppen, sollen unsere Betriebe innerhalb weniger Monate komplette Anlagenumrüstungen stemmen“, so Krüsken weiter.
Die neue Betriebsstundenregelung zur Vergütungsberechnung verschärft die Situation zusätzlich. Nach Meinung des DBV ist es inakzeptabel, dass Biogasanlagen künftig nur noch 2.500 Vergütungsstunden erhalten sollen, während fossile Erdgas-KWK-Anlagen weiterhin 3.500 Stunden gefördert werden.
DBV: Regelungen zeugen von planwirtschaftlichem Unsinn
Auch die vorgeschlagenen neuen Obergrenzen für einzelne Einsatzstoffe zeugen von ideologischer Verbohrtheit: „Diese Regelungen sind nicht nur planwirtschaftlicher Unsinn, sondern auch ein Schlag ins Gesicht aller Landwirte, die in den vergangenen Jahren in erneuerbare Energien investiert haben“, sagt Krüsken.
Der DBV fordert daher einen sofortigen Kurswechsel: In einem ersten Schritt müssen das Ausschreibungsvolumen und der Flexibilitätszuschlag für 2025/26 deutlich angehoben werden. Anschließend braucht es einen realistischen Transformationspfad.
„Die Politik muss endlich aufwachen“, mahnt Krüsken. „Ohne verlässliche Rahmenbedingungen und praxisgerechte Vergütungsanforderungen für die Biogasanlagen riskieren wir nicht nur den Verlust tausender Bioenergieanlagen, sondern gefährden auch die Energiesicherheit unseres Landes.“