Beiträge zur Krankenkasse im Fokus des WLV-Ausschusses für Sozialpolitik

2024 steigen die Beiträge zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Dennoch bleibt sie vorteilhaft gegenüber der gesetzlichen Krankenkasse, stellt der WLV-Ausschuss für Sozialpolitik fest.
Am 30.10.2023 hat der sozialpolitische Ausschuss des WLV in Münster getagt. Schwerpunkt der Sitzung war die Entwicklung der Beiträge in der landwirtschaftlichen Krankenkasse in den nächsten Jahren. Für 2024 werden aufgrund der steigenden Leistungsausgaben sowie der durchschnittlichen Einkommensentwicklung in der Landwirtschaft (AELV) die Beiträge in den Beitragstabellen um bis zu 8,1 % angehoben werden – das macht je nach Beitragsklasse 6,10 € bis zu 50,34 € aus.
Die Ausschussmitglieder konnten sich anhand konkreter Vergleichszahlen dennoch davon überzeugen, dass die Vorteilhaftigkeit der LKK-Beiträge gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen für die landwirtschaftlichen Familien erhalten bleibt. Ab 2025 soll es aufgrund des Wegfalls der steuerlichen Einheits- und Wirtschaftswerte neue Beitragsmaßstäbe auf Basis eines sogenannten Standardeinkommens geben, das u.a. von den Standarddeckungsbeiträgen nach KTBL abgeleitet wird.
Vorsorgecheck des WLV hilft bei der Absicherung im Alter
Intensiv befassten sich die Ausschussmitglieder mit den Ergebnissen der Studie zur Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Landwirtschaft in Deutschland. WLV-Sozialreferent Jörg Uennigmann stellte die Ergebnisse dieser Studie zur sozialen Absicherung der Frauen dar und erläuterte, dass die Alterssicherung der Landwirtschaft als Teilsicherung sowohl für die Unternehmer als auch die Ehepartner nur einer von mehreren Vorsorgebausteinen sein könne.
Der WLV bietet über seine unabhängige Versicherungsberatung einen professionellen Vorsorgecheck an. Viele junge Paare nutzen außerdem die juristische Beratung zu Fragen der ehe- und erbrechtlichen Absicherung.
Was macht der Sozialpolitische Ausschuss des WLV?
Er befasst sich mit den Fragen der sozialen Absicherung der landwirtschaftlichen Familien in Westfalen-Lippe. Vornehmlich geht es dabei um die Versicherungssparten der SVLFG, also landwirtschaftliche Alterskasse, landwirtschaftliche Kranken- und Pflegekasse sowie Berufsgenossenschaft. Regelmäßig geht es auch um Fragen der Betriebshilfe. Der Ausschuss befasst sich außerdem mit den Themen der Sozialrechtsberatung im WLV.