Landwirtschaftliche Krankenkasse | 15. November 2024

Beitragsmaßstab zur LKK ändert sich ab 1. Januar 2025

Prüfen Sie rechtzeitig Ihre Angaben zu Flächen und Tierzahlen – Frist: 31. Dezember! 💡Bei Fragen hilft der WLV!

Ab dem 1. Januar 2025 wird es einen neuen Beitragsmaßstab in der Landwirtschaftlichen Krankenkasse geben. Dies hat die Vertreterversammlung der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) am Mittwoch (13.11.2024) beschlossen. Der neue Maßstab ersetzt den bisherigen Maßstab, den "korrigierten Flächenwert", der nach der Reform des Grundsteuerrechts nicht beibehalten werden kann.

Maßgeblich ist zukünftig für versicherte Unternehmer das sog. „Standardeinkommen“, das neben der Fläche auch die weiteren landwirtschaftlichen Produktionszweige berücksichtigt. Nach Einschätzung der Sozialrechtsexperten des Verbandes ist das neue System näher an der betrieblichen Realität orientiert. Es ist damit auch gerechter, zumal jährlich mit aktuellen Standardeinkommenswerten gerechnet werden wird. Künftig wird nicht mehr nur die Fläche, sondern sämtliches landwirtschaftliches Einkommen in die Berechnung einbezogen. Die Daten werden für jeden Landkreis separat ermittelt.

WLV rät zur Kontrolle der eigenen Flächen- und Tierzahlen

So wie bisher wird der Beitrag zur LKK aus den bei der SVLFG vorhandenen Daten ermittelt. Falls sich an Ihren aktuellen Flächen- und Tierbeständen etwas geändert haben sollte, rät der WLV, dies der SVLFG bis zum 31. Dezember 2024 mitzuteilen.

Die neuen Beitragsbescheide werden ab Mitte Januar 2025 versendet.

Sie haben Fragen zum neuen Beitragsbescheid der SVLFG?

Ab Mitte Januar verschickt die SVLFG die neuen Beitragsbescheide zur Landwirtschaftlichen Krankenkasse. Der Verband rät, diesen Beischeid zeitnah und genau zu prüfen.

Sollten bei der Prüfung Fragen zur Berechnung auftauchen unterstützt sie der WLV gerne durch seine Sozialrechtsexperten. Die Prüfung ist für Sie im Rahmen der bestehenden Mitgliedschaft zur LKK kostenfrei.

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