Biogas-Landwirte in Sorge um die Zukunft

Der WLV fordert, die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen nachhaltig zu verbessern.
Wie geht es für landwirtschaftliche Biogasanlagen weiter nach dem Ablauf der EEG-Vergütungsansprüche? Diese Frage stellen sich derzeit viele Anlagenbetreiber. Sie sehen die Wirtschaftlichkeit eines Weiterbetriebes bei den jetzigen Rahmenbedingungen nicht mehr als gegeben an.
Grund hierfür sind enorme Kostensteigerungen u.a. bedingt durch Maßnahmen zur Effizienzsteigerungen bei der Technik und Produktionsanpassung zur bedarfsgerechten Stromerzeugung, bei der Substratbeschaffung sowie die erhöhten Anforderungen bei den Sicherheitsvorschriften und Emissionsminderungsmaßnahmen.
Die Rahmenbedingungen für landwirtschaftliche Biogasanlagen müssen besser werden
Der WLV fordert, jetzt geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Rahmenbedingungen für einen wirtschaftlichen Betrieb von Biogasanlagen nachhaltig zu verbessern. In einer Resolution drängt der Vorstand des Verbandes auf eine Anpassung der gesetzlichen Vorschriften des EEG 2024, insbesondere:
Erhöhung des Biomasse-Ausschreibungsvolumen auf mindestens 1200 MW
Anpassung der Vergütung an die gestiegenen Kosten durch
Erhöhung der Gebotshöchstwerte in den Biomasseausschreibungen um mindestens 10 % gegenüber den aktuellen Höchstwerten im Jahr 2023 sowie entsprechende Erhöhungen der Sätze der Festvergütung
Anpassung des Flexibilitätszuschlages in der Ausschreibung (u.a. zum Ausgleich der Inflation) auf mindestens 120,00 €/kW (um den weiteren Zubau von Flexibilität zu ermöglichen)
Festvergütung für Anlagen bis 500 kW: Kleinere/mittlere Biogasanlagen müssen von der EEG-Ausschreibung freigestellt werden. Anhebung der Bagatellgrenze für die EEG-Ausschreibungen auf mindestens 500 kW (derzeit 150 KW). Einführung einer Festvergütung von 21,64 ct/kWh.
Erstreckung der vorgenannten Maßnahmen auch auf alle bestehenden Biogasanlagen, inbegriffen derjenigen, die im Ausschreibungsverfahren bereits einen Zuschlag erhalten haben und sich aktuell in der „2. Vergütungsperiode“ befinden.