Energiewende | 18. Januar 2024

Bodenschutz beim Leitungsbau muss gewährleistet werden

Aufgrund seiner Lage ist Westfalen-Lippe vom künftigen Bedarf an Strom- und Gasleitungen stark betroffen. Zum Umgang beim Ausbau mit Agrarflächen hat der WLV jetzt Position bezogen.

Die Energiewende führt zu einem zukünftig extrem ausgeweiteten Bedarf an Strom- und Gasleitungen. Westfalen-Lippe wird insbesondere aufgrund der Durchleitung von „Windstrom“ aus der Nordsee nach Süden und aufgrund des Ausbaus von Wasserstoffleitungen stark betroffen sein.

Zum Leitungsbau hat der Vorstand des WLV am 10. Januar 2024 folgende Positionierung beschlossen:

  1. Kooperation beim Leitungsbau: Keine Blockadehaltung, sondern konstruktive Mitwirkung im Sinne unserer Mitglieder zugunsten des Bodenschutzes und einer angemessenen Entschädigung.

  2. Vorrang des Stromnetzausbaus durch Freileitungen vor Erdleitungen, um dem Bodenschutz gerecht zu werden.

  3. Entschädigung der Bodeneigentümer für die Durchleitung in wiederkehrender Form angesichts der Privatnützigkeit der Leitungen.

  4. Entfallen des Naturschutz-Ausgleiches, um nicht weiterhin wertvolle Flächen der Landwirtschaft zu entziehen. Angesichts der Bedeutung der neuen Leitungen für den Klimaschutz ist dies gerechtfertigt.

  5. Sicherstellung der steuerlichen Verteilbarkeit von Entschädigungszahlungen auf 25 Jahre.