GLÖZ 8 und GAP | 16. Februar 2024

Bund und Länder müssen EU-Option uneingeschränkt umsetzen

Auf eine zügige Entscheidung im Sinne der Landwirtschaft drängt der Bauernverband für die sogenannte GLÖZ-8-Verpflichtung. Für diese hat die EU-Kommission Erleichterungen für das kommende Anbaujahr 2024 ermöglicht.

GLÖZ-8 bezeichnet die Verpflichtung für Landwirte, vier Prozent ihrer Flächen stillegen zu müssen, wenn sie die GAP-Förderung erhalten wollen. Von dieser Pflicht ist die EU-Komission mit einer Durchführungsverordnung abgerückt. Bis zum 29. Februar haben die Mitgliedstaaten Zeit, von der Option im EU-Recht Gebrauch zu machen. Die EU-Kommission bietet den Mitgliedstaaten als zusätzliche Umsetzungsmöglichkeit von GLÖZ 8 im Antragsjahr 2024 an, auf 4 Prozent der Ackerfläche Leguminosen (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) und/oder Zwischenfrüchte (ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln) anzubauen.

Jetzt müssen Bund und Ländern zügig entscheiden

DBV und WLV erwarten jetzt eine zügige Entscheidung der Bundesregierung. Damit Landwirte sich mit ihrer Anbauplanung auf die neue Sitation einstellen können, kommt es auf jeden Tag an. DBV-Generalsekretär Bernhard Krüsken appelliert an die Entscheidungsträger von Bund und Ländern, "zügig eine vollständige sowie uneingeschränkte Umsetzung des EU-Rahmens auf den Weg zu bringen und bis spätestens Ende Februar über sämtliche Regelungen zur geänderten Erfüllung von GLÖZ 8 in Verbindung mit den Ökoregelungen (ÖR) und ggf. auch den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM) zu entscheiden. Dazu gehört auch, praktische Umsetzungsfragen zu klären und an die Landwirte zu kommunizieren.“

Das fordert der Bauernverband:

  1. Jede Gelegenheit für mehr Vereinfachung und mehr Praktikabilität in der GAP nutzen.

  2. Deutschland muss sich auch langfristig auf EU-Ebene für praktische und wirksame Lösungen einsetzen (in Bezug zur GLÖZ-8-Verpflichtung z. B. mit der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln für Körnerleguminosen).

  3. Die nun für 2024 geltende neue Möglichkeit bei GLÖZ 8 im EU-Recht muss hierzulande vollständig umgesetzt und den Landwirten mit Blick auf die GAP-Antragstellung 2024 rückwirkend zum 1. Januar 2024 uneingeschränkt angeboten werden.

  4. Landwirte brauchen bis spätestens Ende Februar klare Signale und Informationen über die geänderten Bedingungen bei GLÖZ 8 und auch in Verbindung mit den Ökoregelungen (ÖR) und ggf. auch den Agrarumweltmaßnahmen (AUKM). Auch bei praktischer Anwendung der GLÖZ-8-Derogation muss eine uneingeschränkte Teilnahmemöglichkeit an den Ökoregelungen gewährleistet sein.

  5. Sollten Bund und Länder nicht kurzfristig aktiv werden, so gingen die aktuellen Initiativen aus Brüssel für die deutschen Landwirte ins Leere und es drohten Wettbewerbsnachteile.