Kartellrecht | 5. Mai 2023

Bundeskabinett will Rechtsinstrumente verschärfen

Die bestehenden kartellrechtlichen Instrumente verbessern und dem Bundeskartellamt weitere zur Verfügung zu stellen: Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung. Die Landwirtschaft hofft auf mehr Augenhöhe in Verhandlungen mit dem LEH.

Die Bundesregierung hat mit Kabinettsbeschluss vom 05. April 2023 den Entwurf zum sog. Wettbewerbsdurchsetzungsgesetz beschlossen. Hierdurch sollen insbesondere die Befugnisse des Bundeskartellamtes nach Sektoruntersuchungen erweitert werden. Ziel der Gesetzesänderung ist es, die bestehenden kartellrechtlichen Instrumente zu schärfen und dem Bundeskartellamt weitere zur Verfügung zu stellen, um Wettbewerbsbedingungen zu verbessern.

Das Gesetz enthält folgende Kernpunkte:

  • Nach abgeschlossener Sektoruntersuchung hat das Bundeskartellamt künftig mehr Instrumente zur Verfügung, um Störungen im Wettbewerb zu beseitigen. Anders als bislang, soll es nicht auf einen kartellrechtswidrigen Verhaltensverstoß ankommen. Künftig soll schon auf strukturelle Ursachen reagiert werden können.

  • Vorteile, die durch Kartellrechtsverstöße erzielt wurden, sollen unter erleichterten Bedingungen abgeschöpft werden können. Dabei wird künftig die Entstehung eines wirtschaftlichen Vorteils bei einem Kartellverstoß vermutet.

WLV-Bewertung ist verhalten positiv

Grundsätzlich ist die verfolgte Zielsetzung, erhebliche Störungen des Wettbewerbs zu beheben oder zu verringern, zu begrüßen. Nach Kritik an der fehlenden Rechtssicherheit der gesetzlichen Voraussetzungen für die Befugnisse des Kartellamtes wurde der Regierungsentwurf deutlich angepasst und ergänzt.

Mit Blick auf die nachgeschärften gesetzlichen Voraussetzungen bleibt der praktische Einsatz dieser neuen Befugnisse abzuwarten, insbesondere ob die zunehmende Konzentration der Vermarktung - besonders in der Lebensmittelkette, die das Ungleichgewicht in der Verhandlungsmacht der Akteure verstärkt - durch die neuen Maßnahmen entschärft und ein Verhandeln auf Augenhöhe ermöglicht werden kann.