Regionalvermarktung | 6. Juli 2023

Ministerium für Landwirtschaft unterstützt innovative Projekte

Bauernhöfe, die zusammen mit Partnern über die Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel nachdenken, können sich vom Bundesministerium für Landwirtschaft fördern lassen. Bis zu 70.000 Euro sind drin. Hier lesen Sie, wie es geht.

Der Hintergrund

Das Bundeslandwirtschaftsministerium fördert im Rahmen des Bundesprogramms Ländliche Entwicklung und Regionale Wertschöpfung (BULEplus) die Konkretisierung und Weiterentwicklung von innovativen Projektideen zur Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel.

Projekte können mit maximal 70.000 Euro innerhalb eines Zeitraums von bis zu 15 Monaten gefördert werden. Interessierte müssen dafür bis zum 21. August 2023 Projektskizzen beim Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (KomLE) in der BLE einreichen.

Was kann gefördert werden?

Projekte sind förderfähig, wenn sie sich mindestens einem der nachfolgend genannten vier Ansätze widmen:

  • Innovative Kooperationsformen bei Verarbeitung und Vermarktung regionaler Lebensmittel (insb. Gemüse, Getreide, Milch, Fleisch),

  • Innovative Logistikansätze beim Absatz regionaler Lebensmittel,

  • Außer-Haus-Verpflegung (AHV) mit regionalen Lebensmitteln,

  • Innovativ regional ausgewiesene, verarbeitete Lebensmittel zur Förderung nachhaltiger Lebensmittelsysteme.

Für die Auswahl der Skizzen, die für eine Förderung des Initialisierungsmanagements vorgesehen werden, ist der Innovationsgrad der Projektidee ein wesentliches Kriterium. Der Projektansatz sollte daher über herkömmliche und schon existierende Ansätze unter den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen hinausgehen.

Wer und was kann gefördert werden?

  • Antragsberechtigt sind juristische Personen oder Personengesellschaften (z. B. Unternehmen, Kommunen oder Vereine).

  • Landwirtschaftliche Betriebe sind als Antragsteller nicht zugelassen, da die reine Erzeugung regionaler Lebensmittel nicht im Mittelpunkt der Projektidee stehen darf. Sie können aber als Kooperationspartner eines anderen Antragstellers fungieren.

  • Es sind nur Anträge für solche Projektideen zugelassen, die in Kommunen (Gemeinden, Samt- oder Verbandsgemeinden, Kleinstädten, etc.) mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.

  • Vorhaben in größeren räumlichen Einheiten (z. B. Landkreis) sind zulässig, wenn sie überwiegend in Kommunen mit bis zu 35.000 Einwohnern umgesetzt werden sollen bzw. dort schwerpunktmäßig wirken.

Mehr Infos für Interessierte

Online-Informationsveranstaltungen

Für alle Interessierten bietet das Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung in der BLE zu Beginn der Skizzenphase zwei digitale Informationsveranstaltungen zur Fördermaßnahme und zum Bewerbungsprozess an:

  • 11. Juli 2023, 16:00-17:00 Uhr

  • 24. Juli 2023, 17:00-18:00 Uhr

Bei Interesse an einer Teilnahme bittet die BLE um eine formlose Anmeldung unter der E-Mail-Adresse veranstaltungen.bule@ble.de.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Termin, Ihren Namen, Ihre Institution und ggf. den Namen Ihrer Kommune an.