Bundestag beschließt Regelungen für Haltungskennzeichnung und Baurecht

Nur erste Schritte, denen weitere folgen müssen: So sieht der Bauernverband die Beschlüsse des Bundestags über das geplante Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung und das Baugesetzbuch.
Vorgesehen ist ein Modell mit fünf Haltungskategorien während der Mast: Stall, Stall und Platz, Frischluftstall, Auslauf/Freiland sowie Bio.
In der Stufe „Stall und Platz“ stehen Schweinen mindestens 12,5 Prozent mehr Platz im Vergleich zu den gesetzlichen Mindeststandards zur Verfügung.
Im Frischluftstall werde den Schweinen innerhalb des Stalls ein dauerhafter Kontakt zum Außenklima ermöglicht.
In der Stufe „Auslauf/Weide“ steht den Schweinen ganztägig, „mindestens jedoch acht Stunden pro Tag, ein Auslauf zur Verfügung, bzw. sie werden in diesem Zeitraum im Freien ohne festes Stallgebäude gehalten“.
Die Stufe „Bio“ entspricht den Anforderungen der Tierhaltung laut EU-Ökoverordnung.
Die Bewertung des Bauernverbandes zur Anpassung des Baugesetzbuches
Mit der Änderung des Baugesetzbuches wird Sauenhaltern eine Anpassung an die geänderte Tierschutz-Nutztier-Verordnung ohne Erhöhung der Tierplatzzahl ermöglicht. Weiterhin können Schweinehalter bauliche Änderungen in höhere Haltungsformen in Anlehnung an die Haltungsstufen des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes (THKG) vornehmen. Dabei kann auch die Grundfläche und Höhe der baulichen Anlage zur Tierhaltung vergrößert werden, wenn die zulässige Höchsttierzahl beibehalten bleibt. Ein Rück- und Ersatzbau ist ebenfalls möglich.
Mit den aufgeführten Änderungen fallen endlich die baurechtlichen Hemmnisse für zahlreiche Betriebe, die ihre Ställe hin zu weiterem Tierwohl umbauen wollen. Das Gesetz enthält im Vergleich zu ersten Entwürfen erhebliche Verbesserungen. Sie sind Ergebnis der intensiven Arbeit von WLV und DBV.
Weitere Schritte müssen folgen
WLV und DBV sehen in den Beschlüssen jedoch lediglich einen ersten Schritt, dem weitere folgen müssen.
Dies betrifft vor allem die Einbeziehung der Sauenhaltung in das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung sowie die Ausweitung auf Verarbeitungsprodukte sowie Außer-Haus-Verpflegung. Weiterhin bedarf es einer Anpassung des Richtlinienentwurfs zum Bundesförderprogramm zum Umbau der Tierhaltung.
Eine Förderobergrenze von 200 Sauen bei den laufenden Mehrkosten schließt die große Mehrheit der Sauenhalter in Westfalen-Lippe aus. Hier sind dringend Nachbesserungen dringend erforderlich, um Schweinehalter beim Weg zu mehr Tierwohl zu unterstützen. Weiterhin fehlt ein Gleichklang im Immissionsschutzrecht. Es hilft nicht, das Baurecht für Tierwohl freizuschalten, wenn die Ställe im zweiten Schritt wegen den damit verbundenen Emissionen dann doch nicht geöffnet werden dürfen. Auch das Thema Herkunftskennzeichnung darf nicht unter den Tisch fallen.