Im Interview
Thomas Schoppe
Projektleiter der WLV-S land.solar
thomas.schoppe@wlv.de
Wie steht der WLV zum Thema Freiflächen Photovoltaik?
Es gibt ein Positionspapier zum Thema Freiflächen PV vom 17.08.2023. Wichtig ist, dass alles dafür getan werden muss, landwirtschaftliche Flächen für die landwirtschaftliche Produktion zu nutzen und Freiflächen PV Projekte maßvoll umzusetzen. Dennoch möchten wir Landwirte bei dieser Thematik unterstützen und es ihnen ermöglichen, von dieser Entwicklung zu profitieren.
Inwiefern war und ist der WLV mit dem Thema konfrontiert?
Landwirte mit Flächen entlang Autobahnen, Bahntrassen oder auch anderen Kulissen wenden sich an den WLV. Investoren kommen auf Flächeneigentümer zu, um Flächen für Freiflächen-Photovoltaik-Projekte zu pachten. Hierzu beraten unsere Steuerfachleute und Juristen der jeweiligen Kreisstellen, indem Sie in aller Regel die Nutzungsverträge prüfen. Dazu kann ich an dieser Stelle auch nur ausdrücklich raten.
Seit wann gibt es die WLV-S land.solar und warum wurde diese gegründet?
Entstanden ist Sie im Herbst 2021. Es gab immer mehr Landwirte.,die sich mit dem Gedanken auseinandergesetzt haben, Projekte selbst umzusetzen und gegebenenfalls selbst zu betreiben. Die steigende Anfrage führte dazu, eine eigene Abteilung zu gründen. So entstand die WLV-S land.solar.
Was macht die WLV-S land.solar genau?
Zunächst einmal versuchen wir, Landwirte einen Eindruck zu diesem Thema zu vermitteln.
In einem Erstgespräch lässt sich oft schon grundsätzlich herausarbeiten, inwiefern es für den einen oder anderen Landwirten sinnvoll sein kann, sich dem Projekt zu nähern und es in Angriff zu nehmen.
Was passiert dann?
Falls der Landwirt das Projekt angehen möchte und uns beauftragt, führen wir als WLV-S land.solar in aller Regel einen Standortcheck durch.
Dieser vermittelt den Landwirten schon einmal einen Eindruck von der Wirtschaftlichkeit als auch einen Einblick, ob landesplanerische, regionalplanerische oder andere Auflagen oder Schutzzonen einer Durchführung entgegenkommen. Und nicht unerwähnt bleiben sollte die Netzverträglichkeitsprüfung. Das Potential der Netzverfügbarkeit ist einer der entscheidenden Faktoren ob es sinnvoll ist ein Projekt umzusetzen.
Diese Dinge werden beleuchtet. Der Standortcheck kann auch für Landwirte interessant sein, die ein Projekt nicht selber umsetzen möchten. Sie erhalten einen Überblick über ihre Kulisse und haben gegebenenfalls eine gute Verhandlungsbasis, falls es zu einer Verpachtung oder ähnlichem kommt.
Wie geht es nach einem positiven Ergebnis des Standortchecks weiter?
Nun hat der Landwirt oder Flächeneigentümer die Möglichkeit, mit uns das Projekt in die weitere Projektphase zu bringen.
Liegt er in einer baurechtlich privilegierten Kulisse entlang einer Autobahn oder einer zweigleisigen, überregionalen Bahntrasse können wir bei der Genehmigungsplanung und Umsetzung unterstützen. Baurechtlich privilegiert sind auch Agri-PV Anlagen auf einer Projektgrößen von 2,5 ha in einem räumlich funktionalen Bezug zum landwirtschaftlichen Betrieb.
Gibt es auch planungsrechtlich andere Projekte die die WLV-S land.solar begleitet?
Ja. Neben planungsrechtlich privilegierten Projekten begleiten wir viele Projekte, die per Bauleitplanung umgesetzt werden sollen.
Das Solarpaket 1 ist verabschiedet. Gibt es wichtige Impulse für die Freiflächen-Photovoltaik?
Es gibt einige Punkte die sich bestimmt auf die weitere Entwicklung auswirken. Ein Beispiel ist die Agri PV. Hierüber ist in der Vergangenheit in der Theorie sehr viel gesprochen und debattiert worden. Nur war diese PV Form ökonomisch in vielen Fällen nicht interessant.
Das Solarpaket 1 beinhaltet unter anderem, dass Agri-PV-Anlagen, Parkplatz-PV-Anlagen und andere “besondere Solaranlagen” im neuen Gesetzestext gesonderte Berücksichtigung finden. So erhalten diese einen höheren Vergütungssatz durch das EEG als reguläre Freiflächenanlagen. Im Jahr 2024 sind das 2,5 Cent/kWh mehr (§ 48 Abs. 1b EEG). Das kann im Einzelfall einen ökonomisch interessanten Ansatz bieten.