25. August 2022

Datenschutz: Nutzung von Google-Schriftarten auf Webseiten prüfen

Wer eine Bauernhof-Webseite betreibt und in seinen Webauftritt kostenfreie Schriftarten von Google nutzt, läuft Gefahr, für einen Datenschutzverstoß zur Kasse gebeten zu werden. Der WLV rät zu prüfen, ob Google-Fonts genutzt werden.

Webseitenbetreiber, die auf ihrer Seite Schriftarten nutzen, die Google zur Nutzung kostenfrei ins Internet stellt (sog. Google Fonts), erhalten derzeit verstärkt Briefe oder E-Mails mit der Aufforderung zur Zahlung von 100 Euro Schadensersatz. 

Dabei wird die IP-Adresse des Webseitenbesuchers automatisch und ohne dessen Einwilligung an Google weitergeleitet. Dies stellt einen Datenschutzverstoß des Webseitenbetreibers dar, der einen Schadensersatzanspruch auslösen kann.

Weitere Infos und wie Sie diesen Fehler beheben können, erfahren Sie hier.