EU-Agrarpolitik | 16. Juni 2023

DBV fordert: „Ökoregelungen so schnell wie möglich verbessern“

Am Mittwoch hat der Agrarausschuss des Bundestages über Anpassungen bei den Ökoregelungen im Rahmen der EU-Agrarförderung beraten. Der Bauernverband fordert praxistauglichere Fördermaßnahmen, damit mehr Betriebe mitmachen.

Die Mittel für die Ökoregelungen sind nach ersten Angaben des Bundeslandwirtschaftsministeriums im Jahr 2023 nur zu 61 Prozent beantragt worden. Die Ursache für diese geringe Quote sieht der DBV in der zu geringen Prämienkalkulation und unpraktikablen Maßnahmen.

Bauernverband: "Prämien anheben und Maßnahmen praktikabler machen"

DBV-Präsident Joachim Rukwied fordert deshalb das Bundeslandwirtschaftsministerium auf, aus den Fehlern einer zu geringen Prämienkalkulation zu lernen und einige Maßnahmen praktikabler zu gestalten.

Im einzelnen geht es dem Bauernverband um folgende Maßnahmen:

  • Die Ökoregelungen müssen für das Jahr 2024 deutlich verbessert werden, damit mehr Landwirte teilnehmen.

  • Die Fördersätze müssen angehoben werden, insbesondere bei der Förderung der vielfältigen Ackerkulturen.

  • Für Grünland muss das Förderangebot erweitert werden.

  • Bürokratische Hemmnisse sind abzubauen, zum Beispiel um die Anlage von Blühstreifen attraktiver zu machen. 

"Konkrete Vorschläge des Bauernverbandes für eine erfolgreiche Umsetzung der Ökoregelungen liegen vor", betonte Rukwied. "Auch die Länder müssen jetzt bei den Änderungen des GAP-Strategieplans und der Direktzahlungs-Verordnung mitziehen.“  

Hintergrund

 Die Ökoregelungen sind einjährige Agrarumweltmaßnahmen, die in der Förderperiode 2023 bis 2027 pro Jahr mit gut 1 Milliarde Euro dotiert sind. Davon sind zunächst nur etwa 600 Millionen Euro beantragt worden, so die DBV-Analyse auf Basis der Antragszahlen aus dem Bundeslandwirtschaftsministerium.

Damit einher geht auch eine erhebliche Verfehlung der Ziele nach dem GAP-Strategieplan bei fast allen Ökoregelungen. Änderungen am GAP-Strategieplan für 2024 müssen bis zum September 2023 bei der EU-Kommission eingereicht werden. Eine korrespondierende Änderung der nationalen GAP-Direktzahlungs-Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates.