Stoffstrombilanz | 10. August 2023

DBV kritisiert Novelle des Düngegesetzes

Änderung soll größere Flexibilität in der Stoffstrombilanz-Verordnung ermöglichen.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat im Juni 2023 eine Änderung des Düngegesetzes angekündigt.

Das BMEL erachtet diesen Schritt für rechtlich notwendig, um die Stoffstrombilanz-Verordnung verbessern und eine Verordnung zum Wirkungsmonitoring der Düngeverordnung erarbeiten zu können.

Der DBV kritisiert hierbei, dass bisher keine Details für die Ausgestaltung des Monitorings bekannt sind. Kritisch sieht der DBV zudem, dass auch keine Grundlagen geschaffen werden für Ausnahmen/Befreiungen für Betriebe, die besonders gewässerschonend wirtschaften.

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