Wiederherstellung der Natur | 21. Juni 2024

DBV und WLV kritisieren EU-Verordnung scharf

Die Umsetzung der Verordnung darf keine Belastung für Landwirtschaft bringen und muss kooperativ erfolgen, fordert der Bauernverband.

Am Montag haben – für Beobachter durchaus überraschend - die EU-Umweltminister der EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (NRL) zugestimmt. Mit der Verordnung sollen bis 2030 für mindestens 20 % der Land- und Meeresgebiete der EU und bis 2050 für alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, entsprechende Wiederherstellungsmaßnahmen ergriffen werden.

In der Landwirtschaft sollen etwa Landschaftselemente und die Bestände an Feldvögeln gestärkt werden. Dazu ergreifen die Mitgliedstaaten Maßnahmen wie die Schaffung von Pufferstreifen oder zur Extensivierung.

Der DBV hat die Zustimmung der Mitgliedsstaaten zum Trilogergebnis zur NRL in aller Schärfe kritisiert. „Mit dieser Entscheidung ignorieren die Umweltminister das Ergebnis der Europawahl. Man kann uns Bauern nicht par ordre du mufti vorschreiben, wie wir zu wirtschaften haben,," erklärte DBV-Präsident Joachim Rukwied. "Das löst Widerstände aus. Wer glaubt, mit Ordnungsrecht der Natur zu helfen, erreicht das Gegenteil."

Wie auch der DBV lehnt der WLV strikteres Ordnungsrecht zulasten der Landwirtschaft ab. Vielmehr darf die Umsetzung keine Belastungen der Landwirtschaft bringen und muss daher kooperativ erfolgen.