30. Oktober 2022

Kritik am Gesetzentwurf zur Tierhaltungs-Kennzeichnung

Am Mittwoch hat sich das Bundeskabinett mit dem Gesetzentwurf für eine verbindliche Tierhaltungskennzeichnung befasst. Der Berufsstand begrüßt das Vorhaben im Grundsatz, übt jedoch weiterhin deutliche Kritik an der Ausgestaltung.

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier, im DBV für die Veredlungspolitik verantwortlich, unterstreicht: „Eine Kernforderung des WLV konnte mit der Stufe „Stall + Platz“ umgesetzt werden! Denn es braucht eine Haltungsstufe oberhalb des gesetzlichen Standards, die innerhalb des geschlossenen Stalls ohne Baugenehmigung umsetzbar ist. Allerdings bleibt der aktuelle Gesetzesentwurf deutlich hinter den Erwartungen zurück und bringt sogar nachteilige Effekte mit sich.“

Es fehle zum Beispiel die Einbeziehung der Sauenhalter. Weiterhin gehe es zunächst nur um frisches Schweinefleisch und damit ein kleines Marktsegment. Auch Verarbeitungsware sowie Verarbeiter, Großverbraucher und Gastronomie müssten einbezogen werden. Zudem drohe durch dieses Gesetz noch mehr unnütze Bürokratie für die Betriebe, weil weder ein Anschluss an vorhandene amtliche Meldesysteme noch an private Qualitätssicherungssysteme hergestellt werden soll.