Landesentwicklungsplan | 27. Juni 2025

LEP: Der Schutz wertvoller Ackerflächen im Fokus

WLV und RLV nehmen Stellung zum Landesentwicklungsplan und fordern konsequente Flächenschonung soie realistische Prüfung von Bau- und Industrieflächenbedarf.

Die geplante 3. Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) NRW 2025 wird von WLV und RLV kritisch beurteilt. In einer Stellungnahme gegenüber der Landesregierung listen beide Verbände eine Reihe von Detailregelungen in den 10 Kapiteln auf, bei denen Anpassungsbedarf besteht.

Landesentwicklungsplan (LEP) kurz erklärt

Der Landesentwicklungsplan NRW legt als übergeordneter Rahmen fest, wo und wie sich NRW langfristig räumlich entwickeln soll und wie dabei der Ausgleich unterschiedlicher öffentlicher und privater Planungsinteressen geregelt wird.

Im Detail werden langfristige Leitlinien und Ziele gesetzt und ein Rahmen für nachgeordnete Planungen gegeben. So soll ein Nutzer- und Interessenausgleich gewährleistet werden, rechtliche Verbindlichkeit sichergestellt und eine nachhaltige und flächensparende Entwicklung gefördert werden.

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Der Berufsstand mahnt, für die Bebauung vorrangig vorhandene Siedlungsbereiche zu nutzen ohne die betriebliche Entwicklung von Bauernhöfen einzuschränken. Insgesamt plädiert er für eine flächensparende und bedarfsgerechte Siedlungsentwicklung, die bestehende Flächenreserven berücksichtigt. Bevorzugt sollten Brachflächen genutzt werden, um wertvollen Ackerboden zu erhalten.

Die Kritikpunkte im Detail