Flächenstillegung 2024 | 1. März 2024

Deutschland rechnet Leguminosen und Zwischenfrüchte für GLÖZ 8 an

Endlich herrscht für Ackerbauern Klarheit: Deutschland verzichtet in diesem Jahr auf die verpflichtende Stilllegung laut GLÖZ 8, wenn sie auf den Flächen Leguminosen oder Zwischenfrüchte anbauen.

Am gestrigen Donnerstag (28.02.2024) hat Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir bekannt gegeben, dass Deutschland dem Vorschlag der EU-Kommission 1:1 folgen wird und damit die Stilllegungsverpflichtung nach GLÖZ 8 für 2024 aussetzen.

Laut der Ausnahme der EU für das Jahr 2024 können Landwirte GLÖZ 8 erfüllen, indem sie auf 4 % ihrer Ackerflächen

  • Brachen anlegen und/oder

  • Leguminosen anbauen und/oder

  • Zwischenfrüchte (bei Gewichtungsfaktor 1) anbauen.

Auf diesen Flächen darf allerdings kein Pflanzenschutz eingesetzt werden.

DBV und WLV begrüßen die Entscheidung der Bundesregierung

DBV-Präsident Joachim Rukwied erklärt: „Die Bundesregierung hat verstanden, dass wir Bauern keine weitere Benachteiligung und damit Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit akzeptieren werden. Wir bewerten es positiv, dass die Bundesregierung und die Fraktionen die Zeichen der Zeit erkannt haben. Wir erwarten, dass die Wettbewerbsgleichheit auch bei zukünftig anstehenden politischen Entscheidungen berücksichtigt wird.

WLV-Präsident Hubertus Beringmeier betont: Eine gute Entschedung. Wir erwarten, dass die Politik nun langfristige und praxistaugliche Lösungen zur Förderung der Artenvielfalt erarbeitet. In NRW haben wir hier gute Erfahrungen mit dem Weg der Kooperation gesammelt. Gerne bringen wir uns in die von Bundeslandwirtschaftsminister Özdemir angekündigten Gespräche ein.