EU-Kommission will Ausnahmen von der Pflicht zur Stilllegung verlängern

Der WLV plädiert für produktionsintegrierte Maßnahmen, pauschale Flächenvorgaben werden abgelehnt!
Die EU-Kommission will die Pflicht zur Stilllegung von 4 Prozent der betrieblichen Ackerflächen auch 2024 aussetzen. Einen entsprechenden Vorschlag hat die Brüsseler Behörde am 31. Januar den Mitgliedstaaten unterbreitet. Die Kommission schlägt vor, dass Betriebe anstelle einer Stilllegung auf vier Prozent ihrer Flächen alternativ auf sieben Prozent der Flächen Leguminosen (Hülsenfrüchte) anbauen oder Zwischenfrüchte zwischen zwei Hauptkulturen etablieren.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband sieht im Vorschlag einen ersten wichtigen Schritt für eine praktikable und nutzungsintegrierte Umsetzung der Regelungen der GAP-Förderung. „Bei Konditionalität, den Ökoregelungen und den Agrarumweltmaßnahmen bedarf es einer Fokussierung auf produktionsintegrierte Maßnahmen. Pauschale oder prozentuale Flächenvorgaben für Brachen und Stilllegungen lehnen wir entschieden ab", sagt WLV-Präsident Hubertus Beringmeier.
Derartige Vorgaben
sind aus der Zeit gefallen und
passen nicht zur veränderten sicherheits- und versorgungspolitischen Situation.
Auch die wachsenden Ertragsrisiken im Zuge des Klimawandels müssen viel stärker Berücksichtigung finden.
„Grundsätzlich kommt der Entwurf zu spät, weil viele Betriebe die Anbauplanung auf ihren Ackerflächen bereits abgeschlossen haben. Für viele Betriebe bietet diese Regelung dennoch eine Chance, weil weiterhin Sommerungen ausgesät werden müssen, nachdem im Herbst und bis heute aufgrund der anhaltenden Niederschläge einige Flächen nicht bestellt werden konnten. Auch für das Thema Nachsaat bietet diese Regelung eine geeignete Alternative“, so Beringmeier weiter.