EU-Agrarpolitik | 15. Mai 2024

EU-Ministerrat beschließt Erleichterungen der GAP

"EU lockert Umweltauflagen für Bauern" betiteln viele Medien die jüngsten Agrarbeschlüsse der EU. Bis deutsche Bauern profitieren, wird es aber noch dauern.

Mit den Beschlüssen können die Landwirte in Europa nach Lesart der meisten Medien die Früchte ihres Protestes ernten. Nachdem das EU-Parlament bereits am 24. April der Lockerung zahlreicher Regelungen der GAP zugestimmt hatte, folgte am Wochenbeginn der abschließende Beschluss des EU-Ministerrates.

Durch die neuen GAP-Regeln sollen die Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bekommen. Folgende GLÖZ-Standards wurden geändert:

  • GLÖZ 7 (Fruchtwechsel): Die Mitgliedstaaten können beschließen, den Fruchtwechsel unter GLÖZ 7 weniger streng auszulegen.

  • GLÖZ 8 (4 %-Stilllegung): Die verpflichtende Stilllegung von 4 % des Ackerlandes eines Betriebs wird gestrichen.

  • Für die GLÖZ-Standards 5, 6, 7 und 9 (Erosionsschutz, Mindestbodenbedeckung, Fruchtwechsel, sensibles Dauergrünland) können die Mitgliedstaaten deutlich kurzfristigere Ausnahmen ermöglichen.

  • Landwirte mit weniger als 10 ha Fläche werden von Kontrollen der GAP-Auflagen befreit.

Wann und in welchem Umfang Deutschland diesen Erleichterungen zustimmen wird, ist derzeit noch offen. Hierzu müssen entsprechende Gesetze und Verordnungen geändert werden.

Das BMEL hatte sich für die dauerhafte Aussetzung der verpflichtenden Stilllegung in GLÖZ 8 eingesetzt. Eine Umsetzung von Vereinfachungen z.B. beim GLÖZ 7 („Anerkennung der Anbaudiversifizierung“) wird seitens des BMEL bisher sehr kritisch gesehen.