Geld sparen und Sonnenschutz verbessern mit der SVLFG

🥵☀️⛱️ Am Samstag (01.03.) startet die 2. Förderaktion der SVLFG für Schutzausrüstung. Gefördert wird Sonnenschutz-Kleidung für alle, die oft draußen arbeiten.
Sonnenschutz ist wichtig - gerade wenn man wie die meisten Landwirte und Landwirtinnen viel unter freiem Himmel unterwegs ist.
Die UV-Strahlung der Sonne kann gesundheitliche Schäden verursachen. Passende Schutzkleidung dient
☀️ dem Schutz vor Hautkrebs
👵 der Vorbeugung vor Hautalterung
😎 der Vermeidung von Sonnenbrand
🦠 der Stärkung des Immunsystems
👀 dem Schutz der Augen
Deshalb: Sonnenschutzmittel, Schatten und schützende Kleidung helfen, Haut und Gesundheit langfristig zu bewahren! 🌿
Deshalb fördert die SVLFG den Kauf von Sonnenschutzprodukten, darunter auch Kühlkleidung.
Förderbedingungen
Bitte beachten Sie vor dem Kauf diese Bedingungen. Die Fördersumme ist begrenzt auf maximal 50 Prozent des zuletzt gezahlten Jahresbeitrags und gilt nur für Produkte, die nach der Förderzusage gekauft wurden. Darüber hinaus gelten für die jeweiligen Produkte Maximalförderungen. Die Aktion endet, wenn die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 30. November 2025.
Wichtige Voraussetzung
Anträge und später die Rechnungen können ausschließlich über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ eingereicht werden. Die SVLFG empfiehlt daher – sofern noch nicht geschehen –, sich rechtzeitig im Versichertenportal zu registrieren unter: https://portal.svlfg.de
Die Antragsformulare stehen ab Beginn der Förderaktion, also zum 1. März jeweils ab 12:00 Uhr, zur Verfügung.
Alle Infos zu den förderfähigen Produkten gibt es unter:
https://www.svlfg.de/pm-praeventionszuschuesse-sonnen-hitzeschutz