4. November 2022

Gewinnabschöpfung beim Strompreis: Biogas wird benachteiligt

Die Bundesregierung hält an ihrem Plan fest, die Abschöpfung energiekrisenbedingter „Zufallsgewinne“ am Strommarkt rückwirkend einzuführen. Kritik an diesem Plan kommt vom WLV.

Der Vorstand des Verbandes, Kreisvorsitzende und Präsidium, bezeichneten die Pläne als "nicht nachvollziehbar". Steinkohlekraftwerke seien wegen gestiegener Kosten von der Abschöpfung ausgenommen, aber nicht die Erlöse von Biogasanlagen. Auch sie hätten mit hohen Kosten für technische Komponenten, Betriebsstoffe und gestiegenen Rohstoffpreisen zu kämpfen. Der vorgesehene Sicherheitspuffer von 3 Cent/kWh auf die Mindestvergütung sei zu gering, um diese Kostensteigerungen abdecken zu können.

Der WLV-Vorstand fordert einstimmig,

  • die Erlöse von Biogasanlagen bei der Abschöpfung von Strommarkterlösen auszunehmen,

  • keine rückwirkende Abschöpfung von Strompreiserlösen ab März 2022 vorzunehmen, da sie einen Vertrauensbruch darstellt und den wirtschaftlichen Bestand von Anlagen gefährden würde,

  • die Einführung einer Gaspreisbremse, welche u.a. eine Preisobergrenze vorsieht, auch auf andere Energieträger, wie z. B. Flüssiggas, Heizöl und Holzpellets, zu übertragen.