Mindestbodenbedeckung nach GLÖZ 6: Aussaat bis zum 15.11.2023

Die GAP-Vorgaben zur Mindestbodenbedeckung (GLÖZ 6) sorgen seit Sommer für großen Unmut in der Praxis. Aufgrund der aktuell schlechten Wetterbedingungen ist in diesem Jahr eine Einsaat bis zum 15.11. zugelassen.
Auslöser des Ärgers ist die ministerielle Auffassung, dass eine Winterkultur nur dann als Mindestbodenbedeckung anerkannt werden soll, wenn sie zum 15.11. flächig aufgegangen ist. Dies ist in NRW aufgrund der anhaltend feuchten Witterung und der damit einhergehenden widrigen Aussaatbedingungen jedoch nicht möglich.
Jetzt hat das NRW-Landwirtschaftsministerium in dieser Woche per Erlass geregelt, dass im Jahr 2023 in NRW eine Winterkultur als Hauptkultur im Anschluss an späträumende Kulturen (z.B. Mais, Zuckerrüben oder Kartoffeln) bis zum 15.11. ausgesät werden darf. Diese gilt als Bodenbedeckung, ohne dass die Saat zum 15.11 aufgelaufen sein muss.
Bauernverband drängt auf Änderung der praxisfernen Vorgabe
Viele Betriebe in Westfalen-Lippe mit schweren Böden erachten trotz dieses NRW-Vorstoßes die Auffassung zum GLÖZ 6 als praxisfern. WLV und DBV drängen daher auf Änderung seitens des Bundeslandwirtschaftsministeriums.