Sozialwahl bei der SVLFG | 9. Juni 2023

Henner Braach als Vertreter der heimischen Landwirtschaft wiedergewählt

Am Freitag (09.06.2023) hat der Wahlausschuss der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) das Ergebnis der Sozialwahl bekannt gegeben.

Als Vertreter der heimischen Landwirtschaft wird Henner Braach wieder Mitglied der Vertreterversammlung der SVLFG sein. Als Spitzenkandidat der Liste 7 hatte er sich um die Stimmen der Wahlberechtigten in der Gruppe der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte beworben.

In dieser Gruppe (Selbständige ohne fremde Arbeitskräfte) wurde für 227.194 Wahlberechtigte ein Wahlausweis ausgestellt. Insgesamt wurden 139.352 Stimmen abgegeben. Die Wahlbeteiligung betrug 61,3 Prozent. 14 der vorhandenen 20 Plätze gehen an Vertreter der Bauernverbände.

Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume

Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet.

Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.

Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.