20. Juli 2022

Hilfe aus der GAP-Krisenreserve für Schweine- und Geflügelhalter sowie Obstbauern

Mit einem Hilfsprogramm mit einem Volumen von 180 Millionen Euro sollen landwirtschaftlichen Betriebe unterstützt werden, die besonders von den Auswirkungen des Ukraine-Krieges betroffen sind. Die Gelder werden ohne Antragstellung nach Prüfung über die SVLFG ausgezahlt. Die Anpassungsprämie ist auf 15.000 Euro pro Unternehmen begrenzt und soll bis zum 30. September ausgezahlt sein.

Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir hatte zur Umsetzung des Hilfsprogramms in der vergangenen Woche dem Bundeskabinett die „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren" vorgelegt. 

Die Anpassungsbeihilfe ist gemäß der Verordnung an Nachhaltigkeitskriterien geknüpft. Als Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Hilfe müssen die Betriebe im Jahr 2021 eine Greening-Prämie erhalten haben.

Mit diesen Prämien kann gerechnet werden:

  • Schweinemast: 125 € je 100 durchschnittlich gehaltene Mastschweine
  • Ferkelaufzucht: 31 € je 100 durchschn. geh. Ferkel
  • Sauenhaltung: 97 € je durchschnittlich gehaltene Sau
  • Putenmast: 132€ je 100 durchschnittlich gehaltene Mastputen
  • Entenmast: 56 € je 100 durchschnittlich gehaltene Mastenten
  • Gänsemast: 72 € je 100 durchschnittlich gehaltene Mastgänse
  • Hühnermast: 47 € je 100 durchschnittlich gehaltene Masthühner
  • Freilandgemüsebau: 379 €/ha
  • Obstbau: 124 €/ha
  • Weinbau: 63 €/ha
  • Hopfen: 130 €/ha