Klimaschutz | 23. Juni 2023

Kabinett beschließt neues Klimaschutzgesetz

Der Bauernverband bewertet das vorgelegte Klimaschutzgesetz positiv. Was die Bewertung biogener Methanemissionen angeht, hat er eine Forderung.

Seit mehr als dreieinhalb Jahren ist in Deutschland das Klimaschutzgesetz in Kraft - nun hat das Bundeskabinett einer Reform der Regelungen zugestimmt.

In seiner bisherigen Version macht es genaue Vorgaben, wie viel Treibhausgase in einzelnen Sektoren wie Industrie, Verkehr oder Gebäuden pro Jahr eingespart werden müssen. Mit der Reform der Ampelkoalition soll zukünftig die zulässige Gesamtmenge an klimaschädlichen Emissionen entscheidend sein - was eine flexiblere Handhabung ermöglichen soll.

Die vorgeschlagenen Änderungen des Klimaschutzgesetzes bewertet der Deutsche Bauernverband positiv. Er unterstützt die künftige Fokussierung auf ein Gesamtklimaschutzziel. Er schlägt vor, das neue Senkenziel für die Speicherung von Kohlendioxid im Untergrund (CCS - Carbon Capture and Storage) zusammen mit dem bestehenden Senkenziel für die Landnutzung (LULUCF) in einer gemeinsamen Zielsetzung zusammen zu fassen.

Biogene Methanemissionen: Kein zusätzlicher Treibhauseffekt bei konstantem Viehbestand

In seiner Stellungnahme wiederholt der DBV die Forderung nach einer Neubewertung der biogenen Methanemissionen im Klimaschutzgesetz. Neueren wissenschaftlichen Erkenntnissen zufolge geht bei einem konstanten Viehbestand kein zusätzlicher Treibhauseffekt von Methangasen aus der Landwirtschaft aus.

Biogenes Methan zerfällt nach etwa 12 Jahren in CO2, welches wiederum zuvor beim Wachstum der Biomasse im Zuge der Photosynthese aus der Atmosphäre entnommen wurde. Damit ist biogenes Methan als Teil natürlichen Kohlenstoffkreislaufes anzusehen.