Keine Mehrheit für Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung

Geplante Änderungen an der Stoffstrombilanzverordnung ohne Mehrheit
Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am vergangenen Freitag Stellung genommen zur Änderung des Düngegesetzes. Mit der Gesetzesänderung sollen u.a. ein Wirkungsmonitoring für die Düngeverordnung und geplante Änderungen an der Stoffstrombilanzverordnung auf den Weg gebracht werden. Der Agrarausschusses des Bundesrates hatte im Vorfeld empfohlen, die Stoffstrombilanzverordnung gänzlich zu streichen. Der DBV und die Landesbauernverbände hatten dies unterstützt, da die Stoffstrombilanzverordnung EU-rechtlich nicht geboten ist und zur Beurteilung der Nährstoffeffizienz demnächst das Wirkungsmonitoring dienen soll. Im Plenum fand die Ausschussempfehlung aber keine Mehrheit. Auch NRW hat der Abschaffung der Stoffstrombilanzverordnung nicht zugestimmt.