Schweine- & Geflügelhaltung | 6. Oktober 2025

TA Luft - dürfen Landwirte auf Erleichterungen hoffen?

Die Bundesregierung plant eine Verlängerung der Umsetzungsfrist für Schweine- und Geflügelbetriebe bis Ende 2029.

Das Bundesumweltministerium hat in Abstimmung mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium einen Vorschlag für eine neue Verwaltungsvorschrift veröffentlicht, die für einzelne Emissionsminderungsmaßnahmen verlängerte Umsetzungsfristen vorsieht.

Danach sollen Abluftreinigungsanlagen in bestehenden Schweine- und Geflügelbetrieben ab der großen BImSchgrenze nicht wie ursprünglich geplant bis Ende 2026, sondern erst bis zum 31.12.2029 verpflichtend sein. Bei den sog. V-Anlagen, also Anlagen der kleinen BImSchgrenze, soll sich die Umsetzungsfrist von Anfang 2029 ebenfalls auf Ende 2029 verlängern.  Andere Maßnahmen wie beispielsweise  Fütterungsvorgaben, Abdeckung für Güllebehälter und Überdachung von Festmistlagern bleiben auch im Zeitplan unverändert.

Schon im Koalitionsvertrag hatte die Bunderegierung Anpassungen eine 1:1 Umsetzung von EU-Recht und Anpassungen der TA Luft in Aussicht gestellt. Da die neuen europarechtlichen Anforderungen an Tierhaltungsanlagen bis 2026 noch in Bearbeitung sind, ist es auch für die Umsetzung in Deutschland sinnvoll, die weiteren Vorgaben von dort abzuwarten und so Doppelarbeiten im Vollzug zu vermeiden, so dass  Bundesumweltministerium.

Derzeit  erfolgt die Verbändeanhörung, anschließend wird in der Bundesregierung weiter über den Entwurf beraten. Wann genau dieser in Kraft tritt, ist noch nicht absehbar.

DBV und WLV haben sich schon seit Anfang des Jahres immer wieder vehement für die Verlängerung der Fristen eingesetzt. Die Verbände unterstützen diese Vorschläge uneingeschränkt und werden klarstellende Verbesserungen in der Formulierung und zu der Sache einfordern.