Ländliche Räume dürfen nicht die Verlierer der Etatverhandlungen werden

Bauernpräsident Rukwied kritisiert: Kürzungen im Bundeshaushalt gefährden die Entwicklungschancen auf dem Land und sind deshalb inakzeptabel!
Bauernpräsident Joachim Rukwied lehnt die angestrebten und zur Diskussion stehenden Kürzungen der Mittel für die „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) und zur landwirtschaftlichen Unfallversicherung kategorisch ab. Mit Blick auf die sich zuspitzenden Verhandlungen sagte Rukwied: „Die Vorgaben aus dem Finanzministerium sind inakzeptabel. Dadurch würde die Gemeinschaftsaufgabe weitgehend entkernt werden und die ländlichen Räume mit ihren Bauernfamilien wären die großen Verlierer.
Förderung trägt erheblich zur gesellschaftlichen und sozialen Stabilität bei
Das Förderinstrument der GAK ist unverzichtbar für gleichwertige Lebensverhältnisse auf dem Land, betont der DBV in seiner Pressemeldung. Es trägt erheblich zur gesellschaftlichen und sozialen Stabilität in den ländlichen Räumen bei. "Wir dürfen die Entwicklungschancen auf dem Land nicht ausbremsen. Dieser Vorschlag muss zurückgenommen werden," forderte Rukwied.
"Weniger Bundesmittel für die Landwirtschaftlichen Unfallversicherung unzumutbar"
Ebenso unzumutbar sei die Streichung der Bundesmittel zur Landwirtschaftlichen Unfallversicherung (LUV). Dies würde die landwirtschaftlichen Betriebe in einer ohnehin schwierigen Lage durch Beitragserhöhungen zur LUV massiv zusätzlich belasten. In Summe gesehen würden diese Vorschläge die ländlichen Räume ausbluten lassen.
Die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK) ist das wichtigste nationale Förderinstrument zur Unterstützung der Land- und Forstwirtschaft, zur Entwicklung ländlicher Räume und zur Verbesserung des Küsten- und Hochwasserschutzes. Mit Hilfe der GAK soll u.a. gewährleistet werden, dass die Land- und Forstwirtschaft leistungsfähig und auf künftige Anforderungen ausgerichtet ist.
Die landwirtschaftliche Unfallversicherung finanziert sich im Umlageverfahren und damit nach dem Prinzip der nachträglichen Bedarfsdeckung. Die Beiträge werden ausschließlich von den Unternehmern gezahlt. Um die Einkommenssituation in der Landwirtschaft zu verbessern, entlastet der Bund seit 1963 die zuschussberechtigten Unternehmer durch Zuschüsse und reduziert damit den individuellen Beitrag des Unternehmers.