Energieversorgung | 16. März 2023

Land NRW unterstützt Betriebe beim Kauf von Notstromaggregaten

Landwirtschaftliche Betriebe sind auf eine sichere Stromversorgung angewiesen. Im Fall des Falles sichert ein Notstromaggregat die Stromversorgung.

Ziel ist die Sicherung der Stromversorgung im Krisenfall. Gefördert werden Anschaffung und Montage der notwendigen Technik. Anträge können ab dem 17. März 2023 gestellt werden. Im Fördertopf befinden sich 5 Millionen Euro.

"Die Auswirkungen des Krieges in der Ukraine und der damit verbundenen Energiekrise treffen auch die landwirtschaftlichen Betriebe in Nordrhein-Westfalen", schreibt das Landwirtschaftsministerium heute in seiner Pressemitteilung. Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen erklärt: „Für die tierwohlgerechte Versorgung der Nutztiere und zur ordnungsgemäßen Lagerung frischer Lebensmittel ist eine kontinuierliche Energieversorgung unerlässlich. Ohne Strom können Kühe nicht gemolken werden, Obst und Gemüse würden verderben und die Regale im Supermarkt blieben leer."

Antrag auf Förderung ab dem 17. März möglich

Die Förderung pro Betrieb beträgt 40 % der förderfähigen Nettoausgaben, maximal 20.000 Euro und kann ab dem 17. März 2023 bei den Kreisstellen der Landwirtschaftskammer NRW beantragt werden. Mit diesem Förderprogramm kann beispielsweise die Stromversorgung für die Melktechnik oder die Kühlung von Obst- und Gemüselägern auf landwirtschaftlichen Betrieben durch die Aufrüstung von Blockheizkraftwerken zu Notstromversorgern sichergestellt werden.

Die Bewilligung von vollständig eingereichten Anträgen erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge (Windhundverfahren). Erst nach erteilter Bewilligung darf mit der beantragten Maßnahme begonnen werden.

Hintergrund:

Die fünf Millionen Euro stammen aus dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“. Die Landesregierung hatte im Dezember vergangenen Jahres beschlossen, zusätzlich in einem ersten Schritt 1,6 Milliarden Euro Mittel bereitzustellen, um unter anderem die Folgen der Energiekrise abzufedern. Insbesondere Preissteigerungen für öffentliche Stellen und Einrichtungen, Institutionen der Daseinsvorsorge sowie bei Unternehmen sollen damit aufgefangen werden.