Erdkabelprojekte | 14. Oktober 2025

Landwirtschaftsverbände und Amprion schließen Rahmenvereinbarung

Mit der Regelung wird die Rolle der Landwirtschaft in Erdkabelprojekten gestärkt. Hubertus Beringmeier lobt sie als „Musterbeispiel für gemeinsame Lösungen“.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) hat gemeinsam mit den Landwirtschaftsverbänden aus Niedersachsen, Hessen und dem Rheinland sowie dem Netzbetreiber Amprion eine länder- und projektübergreifende Rahmenregelung zur Umsetzung zukünftiger Erdkabelprojekte unterzeichnet. Die Vereinbarung bildet die Grundlage für privatrechtliche Regelungen in den Energiekorridoren Rhein-Main-Link, Korridor B und Windader West sowie für die Offshore-Anbindungen BalWin1 und BalWin2.

WLV Bild

Bei einem Großprojekt wie diesem gilt es, die Interessen von Grundstückseigentümern, Leitungsbetreibern, Stromanbietern und Endkunden überein zu bringen.

Diese Regelung ist ein Musterbeispiel für konsensuale Vorgehensweise und der Beweis, dass auch bei derart großen Projekten gemeinsame Lösungen gefunden werden können.

Hubertus Beringmeier
Bauernpräsident in Westfalen-Lippe

Bei der feierlichen Unterzeichnung im Dreiländereck Bad Karlshafen betonte WLV-Präsident Hubertus Beringmeier die Bedeutung eines fairen Interessenausgleichs: „Bei einem Großprojekt wie diesem gilt es, die Interessen von Grundstückseigentümern, Leitungsbetreibern, Stromanbietern und Endkunden überein zu bringen. Die heutige Vereinbarung ist ein Musterbeispiel für konsensuale Zusammenarbeit.“

Vereinbarung mit Fokus auf Bodenschutz und angemessener Entschädigung

Die Rahmenregelung würdigt sowohl den notwendigen Netzausbau zur Erreichung der deutschen Klimaziele als auch die Rolle der Landwirtschaft. Besonderes Augenmerk liegt auf dem Schutz der Böden und der Angemessenheit der Entschädigungen für die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen. Ein zentrales Element ist ein gemeinsam entwickeltes Muster für Projektrahmenregelungen, das eine einheitliche und transparente Grundlage für Entschädigungszahlungen und Bodenschutzmaßnahmen bietet.

Grundstückseigentümer können frei entscheiden, ob sie die Musterregelung nutzen möchten. „Wir sind überzeugt, den Landwirten eine profunde Grundlage für ihre Verhandlungen zur Verfügung zu stellen“, so Beringmeier.