Rechtsschutz | 21. Dezember 2023

LVM weitet Leistungen ihrer Rechtsschutz-Versicherung aus

Die Neuerungen beziehen sich u.a. auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie oder Verkaufsautomaten.

Im Landwirtschafts-Kombi-Rechtsschutz sind Landwirte, ihre Familien sowie ihre Mitarbeiter während deren Tätigkeit für den Betrieb versichert. Neu ist unter anderem, dass der Rechtsschutz Streitigkeiten im Zusammenhang mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie (z. B. Photovoltaikanlagen und Wärmepumpen) bis insgesamt 30 kWp/kWh abdeckt.

Der Versicherungsschutz besteht auch rückwirkend für Anlagen, die bis zu 6 Monate vor Versicherungsbeginn erworben wurden. Auch baurechtliche Streitigkeiten sind in diesem Zusammenhang mitversichert. Für größere Anlagen gibt es die entsprechenden Zusatzdeckungen.

Rechtsstreitigkeiten rund um Bio-Zertifikate sind ebenso abgedeckt wie rechtliche Auseinandersetzungen rund um den Betrieb von Verkaufsautomaten und Verkaufsstellen. Die Umsatzgrenze für gewerbliche Nebenbetriebe wurde auf 50.000 Euro erhöht.