EU-Bodenüberwachungsgesetz | 24. Oktober 2025

DBV: Mehr Bürokratie, aber kein wirksamer Bodenschutz!

Für eine Landwirtschaft mit Zukunft fordert der Bauernverband praxisnahe Lösungen statt zusätzlicher Belastungen.

In dieser Woche (23.10.2025) wurde die "EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz" vom Europäischen Parlament verabschiedet. Schon zuvor hatte der Rat der Europäischen Union die Richtlinie förmlich angenommen. Jetzt haben die Mitgliedstaaten drei Jahre Zeit, es in nationales Recht umzusetzen.

Scharfe Kritik am Beschluss kommt vom DBV. Zentrale Kritikpunkte sind

  • mangelnde Praxisnähe

  • zusätzliche Bürokratie und Kosten

  • die Nichtberücksichtigung bestehender nationaler Programme

Rukwied: "Eine Fehlentscheidung zulasten der Landwirtschaft"

DBV-Präsident Joachim Rukwied bezeichnete den Beschluss des EU-Parlaments als eine Fehlentscheidung zu Lasten der Landwirtschaft: "Sie konterkariert die neu gesetzten Prioritäten der EU im Sinne der Wettbewerbsfähigkeit und Vereinfachung". Rukwied betonte, die im Trilog-Prozess erzielte Einigung werde zu einem Ausufern an Bürokratie und zukünftigen Bewirtschaftungsauflagen für Bäuerinnen und Bauern führen. "Offensichtlich hat man in Brüssel jeglichen Praxisbezug verloren.“

Der Bauernverband argumentiert, der Schutz der Qualität und der Fruchtbarkeit des Bodens als Erhalt der Produktionsgrundlage liege im ureigenen Interesse der Land- und Forstwirte. Es bedürfe keiner zusätzlichen Regulierung aus Brüssel. Bereits heute gebe es eine Vielzahl an Regelungen des Fachrechts und der Förderpolitik zum Schutz der Böden. Der dauerhafte Verlust landwirtschaftlicher Böden durch Versiegelung im Rahmen von Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen werde durch das neue Gesetz mangels fehlender Regelungskompetenz der EU hingegen nicht gestoppt.

Darum lehnt der Bauernverband die EU-Richtlinie zum Bodenschutz ab!
  • Der Schutz der Qualität und der Fruchtbarkeit des Bodens als Erhalt der Produktionsgrundlage liegt im ureigenen Interesse der Land- und Forstwirte

  • Deshalb bedarf er keiner zusätzlichen Regulierung aus Brüssel.

  • Bereits heute gibt es eine Vielzahl an Regelungen des Fachrechts und der Förderpolitik zum Schutz der Böden.

  • Der dauerhafte Verlust landwirtschaftlicher Böden durch Versiegelung im Rahmen von Siedlungs- und Verkehrsmaßnahmen wird durch das neue Gesetz mangels fehlender Regelungskompetenz der EU nicht gestoppt.

Die EU-Richtlinie im Detail

Die "EU-Richtlinie zur Bodenüberwachung und -resilienz" wurde im Oktober 2025 vom Europäischen Parlament verabschiedet und stellt einen EU-weiten Rahmen zur Bewertung und Überwachung von Böden dar. Ziel ist es, bis 2050 gesunde Böden in ganz Europa zu erreichen. Es soll u.a. einen Beitrag zu Ernährungssicherheit, Klimaschutz und Biodiversität leisten und die Bodenbewertung in der EU harmonisieren.

Kerninhalte sind:

  • Einrichtung nationaler Überwachungssysteme

  • Einführung einer EU-weiten Methodik

  • Regelmäßige Berichte

  • Einführung von Bodendeskriptoren und Gesundheitsklassen

  • Maßnahmen gegen Flächenverbrauch

Die Mitgliedstaaten haben drei Jahre Zeit, um die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.