Ministerium korrigiert Vorgehen bei GLÖZ 4

Gute Nachrichten für Betriebe in Südwestfalen: Nach Ablehnungen von Prämienanträgen wegen der GLÖZ 4-Regelung hat das NRW-Landwirtschaftsministerium Vereinfachungen angekündigt, die auch für Anträge aus 2023 gelten.
Betriebe vor allem in Südwestfalen haben von der EU-Zahlstelle in jüngster Zeit Ablehnungsbescheide im Zusammenhang mit der Extensivierung des gesamten Dauergrünlandes bekommen (GLÖZ 4-Regelung). Ihnen wurde die Prämie verweigert, weil an einzelnen Tagen die maßgebliche Obergrenze von 1,4 raufutterfressenden Großvieheinheiten je Hektar Dauergrünland überschritten war.
Nach Intervention des WLV hat mittlerweile das NRW-Landwirtschaftsministerium eine angepasste und vereinfachte Vorgehensweise angekündigt, die auch für die Anträge aus 2023 gilt:
Bei der Ökoregelung 4 wird für die Obergrenze der Durchschnittswert über den gesamten Zeitraum herangezogen.
Die Bewertung von Mutterschafen und -ziegen sowie deren Lämmern für die Berechnung der Großvieheinheiten (GVE) wird angepasst. Demnach werden Lämmer nicht mehr separat mit einem GVE-Wert von 0,15 bewertet, sondern bereits beim Wert für die Mutterschafe/-ziegen einbezogen.
Betroffene Betriebe sollen neue Bescheide erhalten.
Bei Öko-Regelung 5 bleibt das Ministerium bei seiner Haltung, keine Teilflächen zu fördern. Hier setzt der Verband nach.