Mit Sicherheit rangieren: Jetzt von SVLFG-Zuschüssen profitieren

Für eine unfallfreie Ernte fördert die SVLFG Rückfahrkameras mit bis zu 30 % der Anschaffungskosten. Wie Sie jetzt Ihren Antrag stellen, erfahren Sie hier.
Hektik in der Ernte, große Maschinen und unübersichtliche Rangiermanöver führen jährlich zu schweren Unfällen auf den Höfen (Sicher. Gesund. Leben. Präventionsbericht 2024 der SVLFG). Von den 57.608 meldepflichtige Unfällen im Jahr 2023 endeten laut SVLFG 125 tödlich.
Moderne, KI-gestützte Rückfahrkameras bieten hier Abhilfe: Sie erkennen Personen und Hindernisse automatisch und schlagen Alarme noch bevor der Fahrer das Objekt im Bild sieht.
Um Sie bei der Anschaffung dieser lebensrettenden Technik zu unterstützen, stellt die SVLFG für die Förderaktion 2025 ein Gesamtbudget von 1,2 Mio. Euro bereit. Mitgliedsbetriebe, die im Jahr 2024 keinen Präventionszuschuss erhalten haben, können ab 1. Februar 2025, 12:00 Uhr über das Versichertenportal „Meine SVLFG“ einen Antrag stellen. Gefördert werden 30 % der Kosten, maximal 600 € pro Betrieb.
Diese Voraussetzungen sind zu beachten:
Antragstellung nur über das Versichertenportal „Meine SVLFG“.
Anträge können gestellt werden, solange das Budget reicht, spätestens jedoch bis 30. November 2025.
Der Kauf der Kamera darf erst nach Erhalt der Förderzusage erfolgen – rückwirkende Käufe werden nicht bezuschusst.
Pro Betrieb ist nur ein Zuschuss für eine KI-Rückfahrkamera möglich.
So geht’s:
Registrieren Sie sich rechtzeitig im Versichertenportal unter portal.svlfg.de.
Stellen Sie Ihren Antrag ab dem 1. Februar 2025, 12:00 Uhr.
Nach positiver Bescheidung kaufen Sie Ihre Wunsch-Kamera und reichen die Rechnung im Portal ein.