Nutzungsverbote sind der falsche Weg hin zu mehr Naturschutz

Trotz der Proteste vieler Landwirte und Bauernverbände hat das EU-Parlament dem umstrittenen Entwurf der EU-Kommission für ein Naturwiederherstellungsgesetz zugestimmt. Die Abstimmung am Mittwoch (12.07.) fiel knapp aus.
336 Abgeordnete stimmten für die Gesetzesvorlage, 300 Parlamentarier dagegen.
Bauernverband urteilt: Chance für einen kooperativen Naturschutz vertan
Für DBV-Präsident Joachim Rukwied bleibt das Gesetz eine Belastung für die Landwirtschaft. Rukwied wörtlich: „Dieses knappe Ergebnis ist eine vertane Chance für einen effektiven Naturschutz in Zusammenarbeit von Landwirten und Landnutzern." Ein kleiner Lichtblick sei die Streichung der Stilllegungsverpflichtung über Landschaftselemente und die Wiederherstellung landwirtschaftlicher Ökosysteme. "Dennoch bleibt der Vorschlag mit seiner Ausrichtung auf Eingriffe und Beschränkungen der Erzeugung eine Belastung für die deutsche und europäische Landwirtschaft“, so Rukwied.
WLV: Nutzungsverbote statt Kooperation sind der falsche Weg
Der WLV hatte zusammen mit dem Deutschen Bauernverband dazu aufgerufen, den Vorschlag gänzlich zurückzuweisen. Der WLV bekennt sich zu dem Ziel, die biologische Vielfalt zu stärken, allerdings hat der Entwurf aus WLV-Sicht eine falsche Ausrichtung, insbesondere weil er auf Nutzungsverbote und Flächenentzug setzt und den erfolgreichen Weg der Kooperation mit der Landwirtschaft und anderen Landnutzern gefährdet.
Die aktuelle GAP setzt in großem Maße auf Umweltleistungen der Landwirtschaft. Es ist aber ungeklärt, inwieweit die GAP-Regelungen beispielsweise zum Ziel von 10 % artenreicher Landschaftselemente wie Brache bis 2030 beitragen werden, zumal die GAP-Pflichtbrache sich auf die Ackerfläche, nicht die landwirtschaftliche Fläche bezieht. Was geschieht, wenn der GAP-Beitrag nicht ausreicht? Was geschieht, wenn die freiwillige Wiedervernässung von Mooren nicht zum Ziel führt? Droht ein verschärftes Ordnungsrecht mit der Folge, dass die Kosten der Naturwiederherstellung (einmal mehr) auf Flächeneigentümer und -bewirtschafter abgewälzt werden?
Fehlanzeige bei der Folgenabschätzung, insbesondere zur Ernährungssicherheit
Große Kritik übt der WLV auch an der Folgenabschätzung des Gesetzesvorschlages. Wie auch beim Vorschlag für eine EU-Pflanzenschutzverordnung fehlen wissenschaftliche Analysen insbesondere zur Frage der Ernährungssicherheit. Der Vorstoß des EP dazu ist zu begrüßen, allerdings sollten die Entscheidungsträger sich vor der Abstimmung dazu ein Bild gemacht haben.
Nicht nur mit Blick auf die Ernährungssicherung, sondern auch auf Artenvielfalt ist der Fokus auf nicht-produktive Flächen stark zu hinterfragen. In der Praxis haben sich viele produktionsintegrierte Maßnahmen bewährt, die vielen Arten Nahrung und Rückzugsräume bieten. Darauf und insbesondere auf der erfolgreichen Kooperation mit Landnutzern gilt es für den WLV aufzubauen, um Ökosysteme und Artenvielfalt zu stärken.