Nehmen Sie Ihr Stimmrecht zur Vertreterwahl in der SVLFG wahr!

Bei der Sozialwahl 2023 der SVLFG bestimmen die Versicherten selbst über ihre Angelegenheiten. In Kürze versendet die SVLFG zur Wahl einen Fragebogen. Nur wer diesen Fragebogen beantwortet, kann später auch wählen.
Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die so genannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. In der SVLFG wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Für die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finden sog. Friedenswahlen statt, d.h. es muss nicht mehr aktiv gewählt werden.
Jetzt Wahlrecht sichern und Fragebogen zurückschicken
Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zur dieser Gruppe gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung versendet die SVLFG in den kommenden Wochen einen Abfragebogen. Damit Sie an der Wahl teilnehmen können, sollten Sie dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen und den Fragebogen an die SVLFG zur Wählerregistrierung zurücksenden.
Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume
Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.
Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.
Die Vertreterversammlung der SVLFG umfasst 60 Mitglieder:
20 Vertreterinnen/Vertreter der versicherten Arbeitnehmer,
20 Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitgeber und
20 Vertreterinnen/Vertreter der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.
Wahl zur Vertreterversammlung ist eine Listenwahl
Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung geschieht über eine Listenwahl. Die Wahlberechtigten in der jeweiligen Gruppe können sich nur für eine Liste ihrer Gruppe entscheiden.
Liste Nr. 7 ist die Liste der Landwirtschaft in NRW
Platz | Name | Organisation | Ort |
1 | Henner Braach | WLV | Netphen |
2 | Jutta Kuhles | Landfrauen Rheinland | Ratingen |
3 | Paul-Christian Küskens | RLV | Niederkrüchten |
4 | Norbert Stamm | LSV | Burscheid |
5 | Regina Selhorst | Landfrauen Westfalen-Lippe | Ascheberg |
6 | Eduard Söbbing | LV BHD/MR Westfalen-Lippe | Ahaus |
7 | Bernd Verhasselt | Landjugend | Uedem |
8 | Regina Bräuer-Weustermann | WLV | Nachrodt-Wiblingwerde |
9 | Gabriele Kamp | Rheinland | Mönchengladbach |
10 | Carmen Schulze Osthoff | Junglandwirteforum Westfalen-Lippe | Warendorf |
11 | Kristina Hourtz | Rheinland | Langerwehe |
12 | Reinhard Holle | WLV-Nebenerwerbsausschuss | Stemwede |
13 | Peter Schmidt | Biokreis Erzeugerring NRW e.V. | Gummersbach/Kreuztal |
14 | Katharina Steineshoff | Rheinland | Mülheim a.d. Ruhr |
15 | Markus Mestrup | BHD/MR WAF; WLV | Warendorf |