Sozialwahl 2023 | 17. Februar 2023

Nehmen Sie Ihr Stimmrecht zur Vertreterwahl in der SVLFG wahr!

Post von der SVLFG mit diesem Logo 👆 ist keine Werbung, sondern ein Schreiben mit wichtigen Wahlunterlagen.

Bei der Sozialwahl 2023 der SVLFG bestimmen die Versicherten selbst über ihre Angelegenheiten. In Kürze versendet die SVLFG zur Wahl einen Fragebogen. Nur wer diesen Fragebogen beantwortet, kann später auch wählen.

Alle sechs Jahre finden in Deutschland Sozialversicherungswahlen, die so genannte Sozialwahl statt. Wahltag für die Sozialwahl 2023 ist der 31. Mai 2023. In der SVLFG wählen die Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte ihre ehrenamtlichen Vertreterinnen/Vertreter für die Vertreterversammlung. Für die Gruppen der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer finden sog. Friedenswahlen statt, d.h. es muss nicht mehr aktiv gewählt werden.

Jetzt Wahlrecht sichern und Fragebogen zurückschicken

Wahlberechtigt ist, wer am 1. Januar 2023 bei der SVLFG zur dieser Gruppe gehört und das 16. Lebensjahr vollendet hat. Zur Überprüfung der Wahlberechtigung versendet die SVLFG in den kommenden Wochen einen Abfragebogen. Damit Sie an der Wahl teilnehmen können, sollten Sie dieses Schreiben unbedingt ernst nehmen und den Fragebogen an die SVLFG zur Wählerregistrierung zurücksenden.

Selbstverwaltung sichert größtmögliche Entscheidungsfreiräume

Die SVLFG ist ein Selbstverwaltungsorgan, bei dem die Versicherten selbst Einfluss auf ihre Angelegenheiten nehmen: Die Versicherten treffen wichtige Entscheidungen im Rahmen der Gesetze selbst ─ nicht der Staat. Ihre gewählten Vertreterinnen/Vertreter arbeiten ehrenamtlich und sind allein den Versicherten verpflichtet. Die Selbstverwaltung sichert den Sozialversicherungsträgern größtmögliche Entscheidungsfreiräume unter den gesetzlichen Vorgaben zu. Die Erfahrungen direkt aus dem Berufsstand fließen somit in die Ausrichtung und die Entscheidungen der SVLFG ein.

Die Vertreterversammlung ist oberstes Beschlussgremium und als Legislativorgan das Parlament der SVLFG. Zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört der Beschluss über die Satzung, der Erlass von Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft, die Feststellung des Haushaltsplans, die Abnahme der Jahresrechnung und Entlastung des Vorstandes und der Geschäftsführung.

Die Vertreterversammlung der SVLFG umfasst 60 Mitglieder:

  • 20 Vertreterinnen/Vertreter der versicherten Arbeitnehmer,

  • 20 Vertreterinnen/Vertreter der Arbeitgeber und

  • 20 Vertreterinnen/Vertreter der Selbständigen ohne fremde Arbeitskräfte.

Wahl zur Vertreterversammlung ist eine Listenwahl

Die Wahl der Mitglieder der Vertreterversammlung geschieht über eine Listenwahl. Die Wahlberechtigten in der jeweiligen Gruppe können sich nur für eine Liste ihrer Gruppe entscheiden.

Liste Nr. 7 ist die Liste der Landwirtschaft in NRW

Platz

Name

Organisation

Ort

1

Henner Braach

WLV

Netphen

2

Jutta Kuhles

Landfrauen Rheinland

Ratingen

3

Paul-Christian Küskens

RLV

Niederkrüchten

4

Norbert Stamm

LSV

Burscheid

5

Regina Selhorst

Landfrauen Westfalen-Lippe

Ascheberg

6

Eduard Söbbing

LV BHD/MR Westfalen-Lippe

Ahaus

7

Bernd Verhasselt

Landjugend

Uedem

8

Regina Bräuer-Weustermann

WLV

Nachrodt-Wiblingwerde

9

Gabriele Kamp

Rheinland

Mönchengladbach

10

Carmen Schulze Osthoff

Junglandwirteforum Westfalen-Lippe

Warendorf

11

Kristina Hourtz

Rheinland

Langerwehe

12

Reinhard Holle

WLV-Nebenerwerbsausschuss

Stemwede

13

Peter Schmidt

Biokreis Erzeugerring NRW e.V.

Gummersbach/Kreuztal

14

Katharina Steineshoff

Rheinland

Mülheim a.d. Ruhr

15

Markus Mestrup

BHD/MR WAF; WLV

Warendorf