Neue Befreiungsgrenze zur Alterskasse kommt

Ab 01.10.2022 wird eine Befreiung von der Landwirtschaftlichen Alterskasse aufgrund außerlandwirtschaftlichen Erwerbseinkommens an die neue dynamische Minijobgrenze gekoppelt.
Bisher galt eine starre Grenze von 4.800 €, so dass ein sog. Minijob ausreichte, um sich befreien zu lassen. Die Befreiungsvoraussetzungen ändern sich somit grundlegend. Für bestehende Befreiungen ist allerdings eine Besitzstandsregelung vorgesehen.
Wer darüber nachdenkt, sich von der Landwirtschaftlichen Alterskasse (LAK) befreien zu lassen, sollte sich unbedingt fachkundig beraten lassen, rät der WLV. Denn die Alterskasse ist ein wichtiger Baustein der Altersvorsorge, auf den nicht unüberlegt verzichtet werden sollte.
Der WLV empfiehlt, sich vor einer Entscheidung unbedingt mit seiner Altersvorsorge in Gänze zu beschäftigen. Hierfür steht die unabhängige WLV-Versicherungsberatung mit jahrzehntelanger Erfahrung zur Verfügung. Sie erreichen die Ansprechpartner über Ihre WLV-Kreisgeschäftsstelle. Dort erhalten Sie auch in allen anderen Fragen des Sozialrechts fachkundige Beratung – im landwirtschaftlichen Sozialrecht sogar kostenfrei!