Landwirtschaftliches Erbrecht | 11. Oktober 2024

Neue Höfeordnung soll ab 1.1.2025 gelten

Foto: Bernadette Lütke Hockenbeck/Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben

Die Bundesregierung will die Höfeordnung novellieren. Änderungen ergeben sich bei der Abfindung weichender Erben.

Die neue Höfeordnung, die die Vererbung eines landwirtschaftlichen Betriebs in Nordrhein-Westfalen regelt, soll zum Jahresanfang 2025 in Kraft treten. In die Erarbeitung hat sich der WLV intensiv zusammen mit anderen Landesverbänden eingebracht.

Die wichtigsten Punkte sind:

  • die Hofeigenschaft besteht ab 54.000 € Grundsteuerwert A

  • der Hofeswert beträgt 60 % des Grundsteuerwerts (statt 1,5 -facher Einheitswert)

  • Verbindlichkeiten können bis 80 % des Hofeswertes abgezogen werden

  • es gilt für die ersten zwei Jahre eine Übergangsregelung für Betriebe, die erstmalig Hof werden oder die Hofeigenschaft verlieren.

Zudem soll das Kostenprivileg bei den Notarkosten erhalten bleiben. Dafür wird der 0,5-fache Grundsteuerwert als Geschäftswert angesetzt.

So bewertet der WLV die neue Regelung:
Insgesamt wird sich die Hofabfindung erhöhen, in vielen Fällen verdoppeln oder verdreifachen. Dabei muss aber bedacht werden, dass die bisherige Hofabfindung so niedrig war, dass in der Regel bei der Hofübergabe diese bereits jetzt verdoppelt wurde.

Zum Schutz von Betrieben, die viel investiert haben, können nunmehr Verbindlichkeiten in deutlich höherem Umfang abgezogen werden, sodass Betriebe nicht überfordert werden.

Das bedeutet die neue Regelung für bestehende Testamente

 Im Hinblick auf bislang errichtete Testamente sollten sich Hofbesitzer beim WLV beraten lassen. Hier muss geklärt werden, ob die testamentarischen Regelungen noch passen oder auf die neue Höfeordnung angepasst werden müssen.

Beratung anfragen

Einzelheiten zur neuen Höfeordnung lesen Sie in der Wochenblatt-Ausgabe in der nächsten Woche (Nr. 42/2024).