Landwirtschaftliche Arbeitgeber | 11. Dezember 2025

Neuer Arbeitgeberbeitrag zum WLV ab 2026

Ab dem kommenden Jahr erhebt der WLV für Mitglieder, die Arbeitskräfte beschäftigen, einen Zusatzbeitrag von 68 €.

Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) führt ab dem Jahr 2026 einen Zusatzbeitrag für landwirtschaftliche Arbeitgeberbetriebe ein. Der Betrag liegt bei 68 € pro Mitglied und Jahr, damit deutlich niedriger als in anderen Bundesländern. Nach dem Beschluss des WLV-Landesverbandsausschusses im November gilt er für Mitgliedsbetriebe mit einem oder mehreren Festangestellten, Saisonkräften oder Minijobbern. Betriebe, die ausschließlich Auszubildende beschäftigen, zahlen keinen Zusatzbeitrag.

Warum ein Zusatzbeitrag für Arbeitgeber?

Immer mehr Höfe setzen familienfremde Arbeitskräfte ein. Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche oder Kündigungen werden dadurch komplexer. Der WLAV, der Arbeitgeberverband der heimischen Landwirtschaft, übernimmt diese arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung seit Jahrzehnten. Mit dem neuen Beitrag sollen die Kosten für diesen Service besser gedeckt werden.

WLAV - kurz erklärt

Der Arbeitgeberverband der Westfälisch-Lippischen Land- und Forstwirtschaft e. V. (WLAV) unterstützt landwirtschaftliche Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Mitglieder sind alle Mitglieder des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), die Arbeitskräfte beschäftigen.

Kernaufgaben sind insbesondere alle Fragen rund um arbeitsrechtliche Themen im Zusammenhang mit Saison-Arbeitskräften, Minijobbern, Auszubildenden oder festangestellten Arbeitskräften.

Der WLAV stellt damit sicher, dass landwirtschaftliche Betriebe arbeitsrechtlich korrekt, effizient und risikominimiert handeln können.

Welche Leistungen erbringt der WLAV?

Der WLAV unterstützt Arbeitgeber u. a. bei:

  • rechtssicheren Arbeitsverträgen (Vollzeit, Teilzeit, Befristung, Minijobs)

  • Fragen zu Krankheit, Urlaub und Urlaubsabgeltung

  • Formulierungen von Abmahnungen

  • Begleitung von Kündigungen und Aufhebungsverträgen

  • Unterstützung bei Sozialversicherungsprüfungen

  • Vertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren

Der Verband sieht den Zusatzbeitrag als notwendigen Schritt, um die arbeitsrechtliche Beratung zu sichern. Seit 1967 zahlten Arbeitgebermitglieder keinen eigenen Beitrag – ein besonderer Service des WLV.

Arbeitgeberbetriebe müssen den neuen Beitrag ab 2026 einplanen. Wichtig ist, dass die Angaben zu Beschäftigten aktuell sind. Nur so kann der Verband korrekt veranlagen und die Leistungen gezielt anbieten.

Sind Sie Arbeitgeber und wollen die Leistungen des WLAV in Anspruch nehmen: Dann melden Sie sich schnell und einfach beim WLAV.