Neuer Arbeitgeberbeitrag zum WLV ab 2026

Ab dem kommenden Jahr erhebt der WLV für Mitglieder, die Arbeitskräfte beschäftigen, einen Zusatzbeitrag von 68 €.
Der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband (WLV) führt ab dem Jahr 2026 einen Zusatzbeitrag für landwirtschaftliche Arbeitgeberbetriebe ein. Der Betrag liegt bei 68 € pro Mitglied und Jahr, damit deutlich niedriger als in anderen Bundesländern. Nach dem Beschluss des WLV-Landesverbandsausschusses im November gilt er für Mitgliedsbetriebe mit einem oder mehreren Festangestellten, Saisonkräften oder Minijobbern. Betriebe, die ausschließlich Auszubildende beschäftigen, zahlen keinen Zusatzbeitrag.
Warum ein Zusatzbeitrag für Arbeitgeber?
Immer mehr Höfe setzen familienfremde Arbeitskräfte ein. Arbeitsverträge, Urlaubsansprüche oder Kündigungen werden dadurch komplexer. Der WLAV, der Arbeitgeberverband der heimischen Landwirtschaft, übernimmt diese arbeitsrechtliche Beratung und Vertretung seit Jahrzehnten. Mit dem neuen Beitrag sollen die Kosten für diesen Service besser gedeckt werden.