Moorschutz in NRW | 22. November 2024

Landwirtschaft unterzeichnet Vereinbarung mit der Landesregierung

Bei der Unterzeichnung der Moorschutz-Vereinbarung (v.li.): NRW-Umweltminister Oliver Krischer, Vizepräsident Michael Uckelmann, Kammerpräsident Karl Werring, Dr. Philipp Freiherr Heereman (Waldbauernverband NRW) sowie Paul-Christian Küskens (Rheinischer Landwirtschafts-Verband).

🌱 Moorschutz & Landwirtschaft: Kooperation, Transparenz und Freiwilligkeit sichern Klima und Landwirtschaft auf Moorflächen in Westfalen-Lippe.

Im Rahmen der ersten NRW-Moorschutzkonferenz haben am Donnerstag

  • das NRW-Umweltministerium,

  • der Westfälisch-Lippische Landwirtschaftsverband,

  • der Rheinische Landwirtschafts-Verband,

  • der Waldbauernverband NRW sowie

  • die Landwirtschaftskammer NRW

in einer Moorschutz-Vereinbarung festgehalten, wie Klimaschutzmaßnahmen auf Moorflächen umgesetzt und dabei Grundbesitzer und Pächter betroffener Flächen in Nordrhein-Westfalen kooperativ und freiwillig eingebunden werden. Auch Möglichkeiten zur Fortführung der landwirtschaftlichen Nutzung, beispielsweise durch ein gesteuertes Wasserstandsmanagement, werden in der Vereinbarung erörtert.

WLV Bild

Langfristige Planungen, volle Transparenz und eine umfassende Beteiligung der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sind für den Berufsstand Voraussetzung für die heute geschlossene Moorschutz-Vereinbarung.

Michael Uckelmann
WLV-Vizepräsident

Die von der Landesregierung geplante großflächige Wiedervernässung von Moorstandorten in Westfalen-Lippe, die bisher mehrheitlich landwirtschaftlich genutzt werden, hat der WLV von Beginn an intensiv begleitet. Unabdingbar war für den Verband dabei, dass die Wiedervernässung in Kooperation mit den Menschen in den betreffenden ländlichen Räumen und auf Basis einer Freiwilligkeit der Landnutzer – in erster Linie landwirtschaftliche Betriebe – erfolgt.

 „Langfristige Planungen, volle Transparenz und eine umfassende Beteiligung der betroffenen Landwirte und Grundeigentümer sind unsererseits die Voraussetzung für die heute geschlossene Moorschutz-Vereinbarung. Grundsätzlich sind die Betriebe bereit, die Klimawirkung entwässerter Moorböden, wo möglich, zu reduzieren, vorausgesetzt sie behalten eine dauerhafte wirtschaftliche Perspektive und Planungssicherheit“, sagte WLV-Vizepräsident Michael Uckelmann am Rande der Moorschutzkonferenz in Düsseldorf. „Wir brauchen tragfähige Lösungen und attraktive Märkte für die Erzeugnisse, die wir auf wiedervernässten Standorten produzieren."

In Westfalen-Lippe geht es um rund 26.000 ha Landwirtschaftlicher Fläche, die betroffen sind. Eine Verdrängung der Betriebe darf es für den Berufsstand dort keinesfalls geben. Bisher sei eine ökonomische Bewirtschaftung von wiedervernässten Flächen nicht gegeben. Deshalb müssten vor Ort neue wirtschaftliche Grundlagen für die Landwirtinnen und Landwirte geschaffen werden. "Moorschutz und landwirtschaftliche Erzeugung müssen miteinander im Einklang stehen“, betonte Uckelmann.